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Weg frei für REACH


Deutsches Bundeskabinett beschloss Änderung des Chemikalienrechts: Anpassung an die REACH-Verordnung
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "REACH ist eine der ehrgeizigsten umweltpolitischen Richtlinien in der Geschichte der EU"


(04.01.08) - Das Bundeskabinett hat im Dezember den Weg für die Anwendung des neuen europäischen Chemikalienrechts REACH freigemacht. Es verabschiedete ein Gesetz, mit dem das deutsche Chemikalienrecht an die neuen Regelungen angepasst und überflüssig gewordene Vorschriften aufgehoben werden können. Durch die so genannte "REACH-Verordnung" wird das Chemikalienrecht in der Europäischen Union grundlegend neu geordnet und vereinheitlicht. Ihr Hauptziel ist es, bestehende Wissenslücken hinsichtlich möglicher Stoffrisiken zu schließen und so einen verantwortlicheren Umgang mit Stoffen zu ermöglichen.

Das neu gewonnene Wissen über chemische Stoffe, insbesondere über ihre langfristigen Wirkungen, und ein darauf aufbauendes Risikomanagement wird die Unternehmen bei der Entwicklung fortschrittlicher Produkte und Fertigungsprozesse unterstützen. So wird künftig ein höheres Schutzniveau für die Umwelt sowie für Arbeitnehmer und Verbraucher gewährleistet. Zusätzlich werden starke Anreize dafür geschaffen, dass besonders besorgniserregende Stoffe durch sicherere Alternativen ersetzt werden.

Weitere Informationen:
Verantwortliche Behörden
Dokumente zum Thema REACH
REACH-Portale und Links

Kurzinfo: REACH

  • steht für eine EG-Verordnung zur Registration, Evaluation, Authorisation of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien),
  • verpflichtet Hersteller oder Importeure zur Ermittlung der gefährlichen Eigenschaften (wie z.B. giftig, krebserregend, umweltgefährlich) von Stoffen (Chemikalien und Naturstoffe) und zur Abschätzung der Wirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt,
  • erfasst auch die Verwendung der Stoffe als Bestandteil von Produkten,
  • verbietet oder beschränkt bestimmte gefährliche Stoffe,
  • führt ein Zulassungsverfahren für besonders gefährliche Stoffe ein,
  • verpflichtet Hersteller oder Importeure zur Information sowohl über gefährliche Eigenschaften als auch über sichere Verwendungen der Stoffe,
  • verpflichtet gewerbliche Verwender eine eigene Sicherheitsanalyse durchzuführen, wenn der Verwender von den Empfehlungen des Herstellers oder Importeurs abweicht,
  • errichtet auf diese Weise ein dichtes Sicherheitsnetz bis auf die Ebene der Produkte,
  • wird seine Wirkung über einen längeren Zeitraum entfalten. Schätzungsweise 30000 Stoffe müssen über einen Zeitraum von elf Jahren registriert werden. Zuerst sind diejenigen Stoffe an der Reihe, die in großen Mengen hergestellt werden oder bereits heute als besonderes gefährlich bekannt sind.


Bundesumweltminister Sigmar Gabriel erklärte: "REACH ist eine der ehrgeizigsten umweltpolitischen Richtlinien in der Geschichte der EU. Sie ist ein Riesenschritt für den Umwelt- und Verbraucherschutz und eröffnet zugleich der Wirtschaft neue Innovationschancen. Es ist nun die Aufgabe der Unternehmen, der Mitgliedstaaten und der neuen Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki, REACH mit Leben zu erfüllen. Dem trägt die Bundesregierung mit dem heute verabschiedeten Gesetzentwurf Rechnung." (BMU: ra)


Meldungen: Gesetze

  • Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren

    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.

  • Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

    Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

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