Novellierung des Telekommunikationsgesetzes
Verbraucherrechtliche Themen werden in die anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes einfließen
Belästigungen durch Gewinnversprechen mit Rückrufaufforderung auf teure Mehrwertdienste-Rufnummern, Telefonterror durch automatische Anwählcomputer (sogenannte Predictive Dialer) und unerwünschte Telefonwerbung
(24.08.10) - Bei der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes werden auch verbraucherrechtliche Themen (Missbrauch von Rufnummern, unlauterer Telefonwettbewerb) aufgegriffen werden. Dies erklärt die deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2694) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2599).
Bei der Bundesnetzagentur seien vom August 2009 bis Juli 2010 insgesamt 57.000 Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs und unerlaubter Telefonwerbung eingegangen. Eine Schätzung der Dunkelziffer sei nicht möglich.
Die Linke hatte darauf hingewiesen, dass Gewinnversprechen mit Rückrufaufforderung auf teure Mehrwertdienste-Rufnummern, Telefonterror durch automatische Anwählcomputer (sogenannte Predictive Dialer) und unerwünschte Telefonwerbung Belästigungen seien, denen sich Verbraucherinnen und Verbraucher seit Jahren ausgesetzt sähen.
108.141 Verbraucheranfragen und -beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs und unverlangter Werbeanrufe seien 2009 bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Die Beschwerdezahl habe sich damit im Vergleich zum Jahr 2007 verdoppelt.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung im August 2009 seien bei der Bundesnetzagentur allein wegen unlauterer Telefonwerbung 57.000 Beschwerden bis April 2010 eingegangen. Die Verbraucherzentralen sollen von März 2010 bis Juni 2010 innerhalb von vier Monaten
40.753 Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung registriert haben.
Nach Ansicht der Fraktion Die Linke stünden die behördlichen Maßnahmen in keinem Verhältnis zu den eingegangenen Beschwerden. Die bisherigen Instrumentarien und gesetzlichen Regelungen scheinen nach Ansicht der Linken nicht auszureichen, Rufnummernmissbrauch und unlautere Telefonwerbung
effektiv und nachhaltig zu reduzieren. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
-
Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
-
Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
-
Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
-
Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
-
Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.