Ratingagenturen kommen an die Kandarre
Gesetzentwurf: Ratingagenturen droht bis zu 1 Million Euro Bußgeld
Ratingagenturen hätten die verschlechterte Marktlage nicht früh genug in ihren Ratings zum Ausdruck gebracht
(24.02.10) - Ratingagenturen sollen bei Gesetzesverstößen mit Bußgeldern bis zu 1 Million Euro belegt werden können. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (17/716) vor. Damit will die Bundesregierung Konsequenzen aus der Finanzkrise ziehen.
Ratingagenturen hätten die verschlechterte Marktlage nicht früh genug in ihren Ratings zum Ausdruck gebracht "und ihre Ratings nicht rechtzeitig angepasst, als sich die Krise bereits zugespitzt hatte", schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Daher müssten Maßnahmen ergriffen werden, um ein solches Versagen der Agenturen in Zukunft zu verhindern.
Bis zur Schaffung der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde im nächsten Jahr soll die Bundesanstalt Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Ratingagenturen überwachen. Den Agenturen werden zahlreiche Pflichten auferlegt, deren Nichteinhaltung Bußgelder nach sich zieht. Bußgelder bis zu 1 Million Euro drohen etwa, wenn eine Agentur ein Rating abgibt, obwohl ein Interessenkonflikt vorliegt.
Ein Bußgeld bis zu 1 Million Euro droht auch, wenn eine Ratingagentur gegenüber einem Unternehmen oder einem mit dem Unternehmen verbundenen Dritten sowohl Beratungs- als auch Ratingleistungen erbringt oder wenn die Agentur trotz Fehlens wichtiger Daten nicht auf die Abgabe eines Ratings verzichtet. Die Sanktionen müssten abschreckend sein, heißt es in dem Entwurf. Daher sollte der Ausgangsrahmen für Bußgelder nicht unter 200.000 Euro liegen.
Ratingagenturen müssen in Zukunft ihre Arbeit jährlich von einem Wirtschaftsprüfer überprüfen lassen. Stellt der Prüfer Verstöße gegen die EU-Verordnung fest, muss er die BaFin unverzüglich informieren. Außerdem erhält die BaFin das Recht, jederzeit und ohne einen Anlass Ratingagenturen und die mit ihnen verbundenen Unternehmen prüfen zu dürfen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
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