Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Rahmenbedingungen für Presseverleger


Gesetzentwurf zur Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage
Kulturstaatsminister Bernd Neumann wertet das geplante Gesetz als ein wichtiges Signal für den Schutz des geistigen Eigentums auch im Internet

(10.09.12) - Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage beschlossen. Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärte dazu:

"Die Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage ist ein wichtiges Signal der Bundesregierung für den Schutz des geistigen Eigentums auch im digitalen Zeitalter. Damit verbessern wir die Rahmenbedingungen für Presseverleger und bieten ihnen ein eigenes rechtliches Fundament zur Durchsetzung ihrer Rechte im Internet."

Der Staatsminister sagte: "Schon im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler wie etwa Tonträgerhersteller oder Filmproduzenten. Es kann nicht sein, dass profitorientierte Anbieter Inhalte im Netz gratis für gewerbliche Zwecke nutzen, für die Verlage und Journalisten investiert haben. Der Gesetzentwurf berücksichtigt deshalb auch die Belange der Journalisten als Urheber.

Sie sollen an den Erträgen ihrer Leistungen beteiligt werden. Die Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage liegt damit wirtschaftlich auch im Interesse der beteiligten Urheber. Das trägt zudem dazu bei, dass unsere vielfältige deutsche Presselandschaft mit anspruchsvollen journalistischen Inhalten erhalten bleibt. Das Recht zur Verlinkung und auch das Zitatrecht bleiben unberührt."
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

  • Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • CO2-Emissionen reduzieren

    Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.

  • Nutzung von Mobilitätsdaten

    Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen