Regierung plant Stärkung der Patientenrechte
Bundesregierung will Stärkung der Patienteninformation, der Patientenbeteiligung sowie der Rechte gegenüber Leistungsträgern
Extra Kosten für gesetzliche Krankenversicherung - Kostenweitergabe an die Versicherungsnehmer erwartet die Bundesregierung nicht
(13.09.12) - Die Deutsche Bundesregierung will die Rechte von Patienten verbessern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (17/10488) in den Bundestag eingebracht. Dieser sieht unter anderem die Stärkung der Patienteninformation, der Patientenbeteiligung sowie der Rechte gegenüber Leistungsträgern vor. Ziel sei es, die Patientenrechte "transparent, verlässlich und ausgewogen" zu gestalten und "Vollzugsdefizite in der Praxis" abzubauen, heißt es in der Vorlage.
Der gesetzlichen Krankenversicherung entstehe ab 2014 ein Mehraufwand von etwa 720.000 Euro pro Jahr "für Vergütungszuschläge bei der Beteiligung von Krankenhäusern an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen", schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. Es sei jedoch anzunehmen, dass diese zusätzlichen Kosten durch die im Gegenzug getroffenen Einsparungen für unerwünschte Ereignisse im Behandlungsprozess "deutlich übertroffen" werden.
Zusätzlich entstehe ein einmaliger Umstellungsaufwand von mehr als einer Million Euro, der jährliche Erfüllungsaufwand belaufe sich auf etwa 5,5 Millionen Euro. Eine Kostenweitergabe an die Versicherungsnehmer erwartet die Bundesregierung nicht. Weder für die Bürger, noch für die Wirtschaft würden nennenswerte Kosten entstehen. Für den Bund entstehe ein "Erfüllungsaufwand in geringfügigem Umfang." (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.
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Entsorgung von alten Elektrogeräten
Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.
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Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber
Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".
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Außenwirtschaftsgesetz wird geändert
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.