Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Effektivität und Effizienz der Arbeitsmarktpolik


Gesetzentwurf: Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
Zur Weiterentwicklung der beruflichen Eingliederung soll die Möglichkeit eingeführt werden, bei vermittlungsunterstützenden Angeboten von Arbeitsmarktdienstleistern über eine Gutscheinlösung den Anbieter der Maßnahme selbst auszuwählen


(06.07.11) - Die Bundesregierung will die Integration in Erwerbsarbeit beschleunigen und in der Grundsicherung für Arbeitssuchende den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung neu ordnen. Diesem Ziel dient der von der Regierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (17/6277). Betroffen hiervon sind sowohl Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (Sozialgesetzbuch III) als auch Eingliederungsleistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).

"Effektivität und Effizienz in der Arbeitsmarktpolitik können nur erreicht werden, wenn die arbeitsuchende Person mit der für sie zielführenden und damit richtigen Maßnahme unterstützt wird", heißt es in dem Entwurf. Deshalb ziele der Entwurf darauf ab, dezentrale Entscheidungskompetenzen zu stärken sowie "einfache, überschaubar geregelte Instrumente" einzusetzen, "verbunden mit einem zweckmäßigen Controlling". Auch soll das Ziel einer höheren Flexibilität umgesetzt werden, "um die Instrumente anzuwenden, die auf den konkreten Fall passen". Neben größerer Individualität der Maßnahmen für die Ausbildungs- und Arbeitsuchenden und höherer Qualität bei der aktiven Arbeitsförderung soll mehr Transparenz "die Handhabung des Instrumenteneinsatzes" erleichtern.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor, die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung neu zu ordnen und hierfür die arbeitsmarktpolitischen Instrumente “konsequent nach Unterstützungsleistungen zu ordnen". Dabei soll die “bisherige intransparente Zuordnung der Instrumente der aktiven Arbeitsförderung nach der Dreiteilung Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Träger" aufgegeben und die gesetzlichen Regelungen für die Instrumente auf Kerninhalte beschränkt werden.

Zur Weiterentwicklung der beruflichen Eingliederung soll die Möglichkeit eingeführt werden, bei vermittlungsunterstützenden Angeboten von Arbeitsmarktdienstleistern über eine Gutscheinlösung den Anbieter der Maßnahme selbst auszuwählen. Um die "in der Praxis als unübersichtlich empfundene" Förderstruktur zu korrigieren, sollen die im SGB III festgelegten Eingliederungszuschüsse zusammengeführt werden. Auch die Leistungen für Selbstständige sollen umgebaut werden. Laut Gesetzentwurf soll der Gründungszuschuss vollständig in eine Ermessensleistung umgewandelt werden. Die mögliche Gesamtförderdauer von 15 Monaten soll erhalten bleiben. Im Rahmen der Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung sollen die Instrumente zu zwei Instrumenten zusammengefasst werden. Gefördert werden sollen künftig Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung und Arbeitsverhältnisse durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Gesetze

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • Entsorgung von alten Elektrogeräten

    Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen