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Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems


Gesetzentwurf: Nationale Finanzaufsicht soll in EU-Behörden eingebunden werden
Damit die BaFin die europäischen Behörden informieren kann, sollen ihre Beschäftigten von der bisher geltenden Verschwiegenheitspflicht entbunden werden


(07.07.11) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll in das europäische Finanzaufsichtssystem eingebunden werden. Dazu werden insgesamt 61 neue Informationspflichten gegenüber europäischen Institutionen eingeführt, geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems (17/6255) hervor.

Zu den Informationspflichten gehört unter anderem, dass die Bundesanstalt der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde jede Erteilung sowie jedes Erlöschen beziehungsweise jede Aufhebung einer Erlaubnis für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen mitteilen muss. Damit die BaFin die europäischen Behörden informieren kann, sollen ihre Beschäftigten von der bisher geltenden Verschwiegenheitspflicht entbunden werden. Die europäischen Behörden würden in den Katalog der Stellen aufgenommen, "an die auch geheimhaltungsbedürftige Informationen weitergegeben werden dürfen, soweit diese Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden", heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Zur Frage des Bundesrates nach der Notwendigkeit von Informationspflichten über Versicherungsvermittler und Versicherungsberater an europäische Behörden schreibt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung, die Gesetzesänderung sei notwendig, um die in der EU-Verordnung zur Errichtung einer europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) vorgesehene Übermittlung von Daten der zuständigen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten an EIOPA zu ermöglichen. Es handele sich um Daten, die für die Wahrnehmung der Aufgaben von EIOPA benötigt würden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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