Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Finanzmarkt: Aufbau eines Trennbankensystems


Compliance im Bankenwesen: Banken müssen in Zukunft ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen
Zahlungsfähigkeit soll dadurch gestärkt und Finanzmärkte stabilisiert werden

(08.02.13) - Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten beschlossen. Danach müssen Einlagenkreditinstitute - überschreiten sie bestimmte Schwellenwerte - die Risiken aus eigenen spekulativen und riskanten Geschäften vom Kundengeschäft trennen. Deutschland nimmt erneut eine Vorreiterrolle in Europa ein und geht beim Aufbau eines Trennbankensystems mit nationalen Regelungen voran. Es folgt hierbei im Wesentlichen den Erkenntnissen und Empfehlungen des Liikanen-Berichts.

Die Sachverständigengruppe zur Reformierung der EU-Bankenstruktur um Erkki Liikanen, Gouverneur der Bank of Finland und ehemaliges Mitglied der EU-Kommission, legte Anfang Oktober 2012 ihren Bericht vor. Sie hatte darüber beraten, ob die laufenden regulatorischen Reformen ausreichen. Weiterhin wurde untersucht, ob darüber hinaus strukturelle Reformen der EU-Banken die Finanzstabilität stärken sowie den Verbraucherschutz verbessern würden - und ob in diesem Falle eventuell Empfehlungen abzugeben sind.

Sanierungs- und Abwicklungspläne für Kreditinstitute
Der Gesetzentwurf regelt auch die Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten. Diese Vorschriften sollen es ermöglichen, frühzeitig und präventiv Maßnahmen für in Schieflage geratene systemrelevante Banken ergreifen zu können.

Global und national systemrelevante Institute müssen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sanierungspläne vorlegen und diese mindestens einmal im Jahr aktualisieren. Die BaFin erstellt Abwicklungspläne für diese Institute und aktualisiert sie mindestens einmal jährlich.

Deutschland geht mit der Regulierung voran, wie bereits bei Hochfrequenzhandel, Leerverkäufen und Honorarberatung.

Strafbarkeit von Geschäftsleitern
Der Gesetzentwurf begründet außerdem die Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement. Er schafft für Geschäftsleiter von Banken und Versicherungen – auf der Grundlage bestehender Vorschriften - konkrete Pflichten für das Risikomanagement. Die Verletzung wesentlicher Risikomanagement-Pflichten wird bestraft, wenn in der Folge das Kreditinstitut in seinem Bestand gefährdet ist oder Versicherungen ihre Verträge nicht erfüllen können. Die Bundesregierung sanktioniert so Missmanagement und trägt zur Vermeidung künftiger Unternehmenskrisen bei.

Ordnungsrahmen für Finanzsektor ausgebaut
Die Bundesregierung verfolgt entschlossen das Ziel, die mit spekulativen Tätigkeiten verbundenen Risiken zu mindern, die Finanzstabilität zu bewahren und die Wirtschaft effizient zu finanzieren. Mit dem Gesetz baut sie den Ordnungsrahmen für den Finanzsektor weiter aus. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie auch:
Bewährtes deutsches Universalbankensystem


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

  • Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • CO2-Emissionen reduzieren

    Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.

  • Nutzung von Mobilitätsdaten

    Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen