Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Kampf gegen die Geldwäsche


Gesetzentwurf: Geldwäscheprävention soll verbessert werden
Empfehlungen der "Financial Action Force on Money Laundering" (FATF) sollen jetzt umgesetzt werden


(02.09.11) - Die Deutsche Bundesregierung will den Kampf gegen die Geldwäsche verschärfen. Daher hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Geldwäscheprävention (17/6804) vorgelegt. Damit sollen auch die Empfehlungen der "Financial Action Force on Money Laundering" (FATF) umgesetzt werden.

Die Änderungen betreffen nach Angaben der Regierung die Erweiterung von Sorgfalts- und Meldepflichten, die Ausweitung bestimmter Pflichten auf den "Nichtfinanzsektor" (unter anderem Immobilienmakler, Spielbanken, Steuerberater und Rechtsanwälte) und die schärfere Sanktionierung von Verstößen. Damit sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch bei komplexen Transaktionen und Geschäftsbeziehungen "unter Einschaltung von wirtschaftlich Berechtigten, auch im Rahmen von Treuhandverhältnissen" erschwert werden.

Verdachtsmeldungen sollen ausgeweitet werden, "so dass eine Meldung auch zu erfolgen hat, wenn eine Identifizierung des Vertragspartners oder des ,wirtschaftlich Berechtigten‘ nicht möglich ist". Dabei weist die Regierung darauf hin, dass eine Meldepflicht nach dem Geldwäschegesetz nichts mit einer Strafanzeige zu tun hat.

Verstöße gegen das Geldwäschegesetz sollen nach Angaben der Bundesregierung schärfer sanktioniert werden. Bereits fahrlässiges Handeln solle künftig für die Begehung einer Ordnungswidrigkeit genügen. Mit der Verschärfung der Bußgeldtatbestände wolle man erreichen, dass es mehr Meldungen gebe. Die Zahl der Meldungen besonders aus dem "Nichtfinanzsektor" sei bisher nur gering.

Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme die geplante Absenkung des Schwellenwertes für Bareinzahlungen von 15.000 auf 1.000 Euro. Das würde zur Folge haben, dass Banken bei Einzahlungen von Nichtkunden auf Konten anderer Kreditinstitute umfangreiche Daten erheben müssten. Es sei damit zu rechnen, dass viele Banken dann das Zahlscheingeschäft einschränken oder ganz einstellen würden. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab. Solche Einzahlungen würden schon allein aufgrund der Gebührenpolitik der Institute nur eine marginale Rolle spielen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Gesetze

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • Entsorgung von alten Elektrogeräten

    Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen