Zwang zur Speicherung zweier Fingerabdrücke


Datenschützer und Automatenhersteller gegen neues Passgesetz
Gestützt auf ein juristisches Gutachten machte Appel geltend, dass der Entwurf sowohl gegen das in Artikel 12 GG verbürgte Grundrecht auf Berufs- und Gewerbefreiheit als auch gegen europäisches Wettbewerbsrecht nach Maßgabe der EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoße



Das Gesetzesvorhaben, mit dem die Deutsche Bundesregierung einer EU-Verordnung aus dem vergangenen Jahr Folge leistet (19/21986), sei weder mit dem Grundgesetz noch mit europäischem Recht vereinbar, monierten Kritiker in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Vorgesehen ist unter anderem, dass vom August 2021 auf jedem Personalausweis die Abdrücke beider Zeigefinger des Inhabers gespeichert sein müssen. Die Geltungsdauer von Kinderreisepässen soll auf ein Jahr verkürzt werden. Ferner dürfen Passbilder künftig nur noch digital erstellt und durch eine sichere Verbindung übermittelt werden. Die Ausstattung der Behörden mit entsprechend geeigneten Geräten soll in die Zuständigkeit der Bundesdruckerei fallen.

Abgesehen von der vorgesehenen Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken war es vor allem diese Bestimmung, die den Widerspruch von Sachverständigen und Interessenvertretern hervorrief. Als beispiellosen Eingriff in die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik geißelte Roland Appel, Geschäftsführer der Unternehmensberatung Roa.Consult, das Vorhaben. Appel sprach für sieben betroffene Hersteller und Anbieter von Geräten zur biometrischen Bilderfassung. Mit dem geplanten Gesetz werde das Monopol eines Staatsbetriebes zu Lasten einer ganzen Branche kleiner und mittlerer Unternehmen etabliert. Diesem drohe dadurch die ökonomische Existenzvernichtung.

Gestützt auf ein juristisches Gutachten machte Appel geltend, dass der Entwurf sowohl gegen das in Artikel 12 GG verbürgte Grundrecht auf Berufs- und Gewerbefreiheit als auch gegen europäisches Wettbewerbsrecht nach Maßgabe der EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoße. Kritikwürdig sei auch, dass das Gesetz offenbar im Eilverfahren durchgepeitscht werden solle.

Von einem erheblichen Eingriff in Rechtspositionen von Gewerbetreibenden, Kommunen und Bürgern sprach auch der Leiter des Instituts für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes, Professor Georg Borges. Dass nur die Bundesdruckerei als Anbieter der Bilderfassungs-Geräte in Frage kommen solle, sei nicht nachvollziehbar. Mit Blick auf Artikel 12 GG bedürfte ein solches Monopol einer starken Rechtfertigung, die in diesem Fall aber nicht vorliege.

Gegen den vorgesehenen Zwang zur Speicherung zweier Fingerabdrücke wandte sich Friedemann Ebelt, Sprecher des in Bielefeld ansässigen Vereins "Digitalcourage". Zwar sei auf diese Weise die Identität einer Person schneller zu überprüfen, wenn das Passbild allein keine ausreichende Handhabe biete. Doch komme das so selten vor, dass eine anlasslose generelle Fingerabdruck-Pflicht dadurch nicht zu rechtfertigen sei. Die vorsehene Regelung begründe einen Generalverdacht gegen Bürgerinnen und Bürger und sei ein nutzloser und gefährlicher Übergriff des Staates. Menschen würden dadurch lebenslang kontrollierbar.

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs äußerte der frühere schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert, der für das "Netzwerk Datenschutzexpertise" sprach. Er warnte vor der Entstehung einer unangemessenen Überwachungsinfrastruktur und rügte die EU-Verordnung, auf die der Entwurf zurückgeht, als unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz. Die geringe Zahl von Fällen, in denen der Fingerabdruck die Klärung von Identitätszweifeln erleichtere, sei kein hinreichender Anlass, 300 Millionen EU-Bürger zur Abgabe ihrer Fingerabdrücke zu zwingen.

Zufrieden mit dem Gesetzentwurf äußerte sich Stefan Hofschen, Vorsitzender Geschäftsführer der Bundesdruckerei, der die Kompetenz seines Unternehmens hervorhob, Behörden mit Bilderfassungsgeräten auszustatten. Es habe dies bereits 2015 unter Beweis gestellt, als es innerhalb weniger Monate ein System zur Erfassung der Daten von Asylsuchenden entwickelt und bundesweit installiert habe.

Zufrieden äußerte sich auch Christoph Busch, Professor für Biometrie am Fachbereich Informatik der Hochschule Darmstadt. Er wies auf die Gefahr des sogenannten "Morphing" für die Funktion des Passes als Dokument der Identitätskontrolle hin. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, mit digitaler Technik mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen zu verschmelzen, wodurch ein Pass gegebenenfalls für mehrere Personen nutzbar wird. Dem werde durch die neuen Bestimmungen ein wirksamer Riegel vorgeschoben. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 18.11.20
Newsletterlauf: 14.01.21


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