Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie


Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor im Lichte des Wirecard-Skandals
Geldwäscheaufsicht wird nach Wirecard-Skandal verbessert




Als Konsequenz aus der Insolvenz der Wirecard AG soll auch die Geldwäscheaufsicht verbessert werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23662) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23224) mit. In Fragen der Geldwäscheaufsicht gebe es auch einen regelmäßigen Austausch mit den Bundesländern. 2019 sei der ressortübergreifende Steuerungskreis zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt worden. Dem Steuerungskreis würden inzwischen auch Vertreter der Länder angehören.

Vorbemerkung der Fragesteller
Der Deutsche Bundestag hat im Zuge der Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie herausgestellt, dass im Hinblick auf die Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor "Verbesserungen dringend geboten" seien (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12405, S. 156). Die Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben darin angeführt, dass die Aufsicht über Geldwäsche und Terrorfinanzierung im Nichtfinanzsektor keiner zentralen Behörde obliege, sondern in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt sei. Hierdurch würden sich Effizienzverluste in der Bekämpfung der Geldwäsche ergeben, die zum Teil auch mit einer über Jahre andauernden dünnen Personalausstattung und fehlender IT in Verbindung stünden. Dieser Zustand sei zwingend zu verbessern, auch um die generelle Schlagkräftigkeit Deutschlands im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter zu stärken, stellt das Parlament fest (vgl. ebd.).

Aufgrund dieser Begründung hat die Bundesregierung vom Deutschen Bundestag im Rahmen einer Protokollerklärung den expliziten Auftrag erhalten, Gespräche mit den Ländern im Hinblick auf eine "sinnvolle Aufsichtsstruktur im Nichtfinanzsektor zu forcieren". Die Bundesregierung ist dieser Forderung nach Ansicht der Fragestellenden nicht adäquat nachgekommen, was auch dazu führte, dass die Geldwäscheaufsicht erhebliche Betrugsversuche nicht erkannte, wie die jüngsten Entwicklungen des Wirecard-Skandals beispielhaft belegen. Zwar hat die Bundesregierung auf Anfrage der Fraktion der FDP vom 14. Januar 2020 die Defizite der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor beschrieben und in diesem Zuge den Einsatz der Bundesländer bei der Geldwäschebekämpfung bemängelt.

So stellte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) beispielsweise heraus, dass "die Bundesregierung von den Ländern erwartet, dass sie ihrem gesetzlichen Haftungsauftrag nachkommen und ihre Zuständigkeit in der Geldwäscheprävention effektiv ausgestalten" (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16464, S. 9), allerdings hat die Bundesregierung selbst keine Maßnahmen getroffen, weder konkrete Gespräche mit den Ländern wurden geführt noch wurde Unterstützung bei der Schaffung einer Datenbank der Verpflichteten angeboten, bei der die Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellenden einen wertvollen Beitrag leisten könnte.
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinien damit beauftragt, regelmäßig statistische Daten der Länder zu erheben, damit es eine Übersicht über den Zustand der Geldwäscheprävention in den Ländern gibt. In den vergangenen Jahren hat das Bundesministerium der Finanzen deshalb immer wieder Umfragen bei den zuständigen Landesbehörden durchgeführt, um sich über die mitunter stark voneinander abweichende (Personal-)Situation der Geldwäscheaufsicht in den jeweiligen Bundesländern zu informieren (vgl. u. a. Ausschussdrucksache des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages vom 1. Juni 2016 (Ausschussdrucksache 18(7)320 – Nachbericht). Zuletzt haben die Bundesländer dem BMF im März 2020 statistische Daten für das Jahr 2019 übermittelt, die u. a. Informationen über die Aufsichtstätigkeit der Länder nach § 51 des Geldwäschegesetzes (GwG) umfassen. Bislang wurden diese Daten weder auf der Internetseite der Bundesregierung veröffentlicht noch wurden sie dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages übermittelt, obwohl diese Informationen für eine Bewertung der Geldwäscheprävention in Deutschland, insbesondere mit Blick auf die jüngsten Enthüllungen des Wirecard-Skandals, von erheblicher Bedeutung sind. Vor diesem Hintergrund möchten sich die Fragestellenden nach der Situation der Geldwäscheprävention in den Ländern erkundigen.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 18.11.20
Newsletterlauf: 14.01.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen