Zahl der Zombie-Unternehmen unklar
Als Zombie-Unternehmen werden Firmen bezeichnet, deren Erträge über einen längeren Zeitraum geringer sind als ihre laufenden Zinskosten
Zurückgegangen ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland und zwar seit dem Jahre 2010 von 31.998 auf 18.749 im Jahr 2019
Die Zahl sogenannter Zombie-Unternehmen, deren Erträge über einen längeren Zeitraum geringer sind als ihre laufenden Zinskosten, ist unklar. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort (19/18364) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17969) auf eine Analyse der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) hin, nach der sich die Zahl der sogenannten Zombie-Unternehmen seit 2007 in Deutschland von 5,6 Prozent auf 9,2 Prozent in der "weiten" Definition erhöht habe. In der "engen" Definition sei dieser Wert von 2,2 Prozent auf 4,3 Prozent gestiegen.
Andere Berechnungen würden dagegen einen Rückgang der Zahl der Zombie-Unternehmen in den letzten Jahren ergeben oder keinen klaren Trend erkennen lassen. Zurückgegangen sei auch die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland und zwar seit dem Jahre 2010 von 31.998 auf 18.749 im Jahr 2019. Die laufenden Zinsaufwendungen von Unternehmen stiegen seit dem Jahre 2009 von 57 Milliarden Euro auf 80,8 Milliarden Euro im Jahr 2018.
Vorbemerkung der Fragesteller
Als Zombie-Unternehmen werden Firmen bezeichnet, deren Erträge über einen längeren Zeitraum geringer sind als ihre laufenden Zinskosten (Definition der Europäischen Zentralbank). Laut einer Studie des Bankhauses Metzler sind heute mehr als 12 Prozent aller börsennotierten Unternehmen sogenannte Zombie-Firmen. Vor knapp 30 Jahren lag dieser Anteil bei nur 2 Prozent.(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.04.20
Newsletterlauf: 30.07.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.