Wirecard: Bilanzkontrolle der BaFin
Die Überwachung von Unternehmensabschlüssen, die sogenannte Bilanzkontrolle, ist im Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geregelt
In einem zweistufigen Verfahren wird die Rechtmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e. V. (DPR) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft
Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) hatte im Fall der inzwischen insolventen Wirecard AG keine "erheblichen Zweifel" an der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Auch die Bundesregierung habe keine weiteren Erkenntnisse, "die erhebliche Zweifel an der durch die DPR durchgeführten Prüfung der Wirecard AG begründen würden". Das geht aus einer Antwort (19/21529) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21214) hervor.
Laut Antwort hat die BaFin gemäß Wertpapierhandelsgesetz ein eigenständiges Prüfungsrecht für den Fall, wenn "erhebliche Zweifel an einer ordnungsgemäßen Durchführung einer Prüfung durch die Prüfstelle" bestehen. "Zweifel an der Richtigkeit des Rechnungslegung des überprüften Unternehmens genügen für ein Prüfungsrecht der BaFin gerade nicht, selbst wenn sie erheblich sind", heißt es weiter in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 24.08.20
Newsletterlauf: 17.11.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.