Wirecard: Bilanzkontrolle der BaFin


Die Überwachung von Unternehmensabschlüssen, die sogenannte Bilanzkontrolle, ist im Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geregelt
In einem zweistufigen Verfahren wird die Rechtmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e. V. (DPR) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft



Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) hatte im Fall der inzwischen insolventen Wirecard AG keine "erheblichen Zweifel" an der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Auch die Bundesregierung habe keine weiteren Erkenntnisse, "die erhebliche Zweifel an der durch die DPR durchgeführten Prüfung der Wirecard AG begründen würden". Das geht aus einer Antwort (19/21529) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21214) hervor.

Laut Antwort hat die BaFin gemäß Wertpapierhandelsgesetz ein eigenständiges Prüfungsrecht für den Fall, wenn "erhebliche Zweifel an einer ordnungsgemäßen Durchführung einer Prüfung durch die Prüfstelle" bestehen. "Zweifel an der Richtigkeit des Rechnungslegung des überprüften Unternehmens genügen für ein Prüfungsrecht der BaFin gerade nicht, selbst wenn sie erheblich sind", heißt es weiter in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.08.20
Newsletterlauf: 17.11.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen