Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfer
Wie die Transparenz der Abschlussprüferaufsicht zukünftig verbessert werden kann
Vor dem Hintergrund der bisherigen Bilanzbetrugsfälle soll ebenfalls geprüft werden, ob die Aufsichtsbefugnisse der APAS und die Zusammenarbeit der verschiedenen Aufsichtsbehörden gestärkt werden müssen
Mit den Inspektionen der Abschlussprüferaufsichtsgesellschaft (APAS) gibt es ein etabliertes System, um die Qualitätssicherungssysteme der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu kontrollieren. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/21926) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21397). Die APAS überprüfe anlassunabhängig die Abschlussprüfungen wichtiger Unternehmen, dabei werde die Abschlussprüfung allerdings nicht erneut durchgeführt, sondern generell auf eine ordnungsgemäße Ausführung geachtet.
Ob und wie viele Kontrollen es bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young im Zusammenhang mit den fehlerhaften Abschlussberichten der Wirecard AG gegeben hat, könne aus Gründen der Verschwiegenheitsverpflichtungen der APAS nicht angegeben werden. Die Bundesregierung will allerdings prüfen, ob die Transparenz der Abschlussprüferaufsicht zukünftig verbessert werden kann, was auch eine Einschränkung der Verschwiegenheitspflicht gegenüber anderen Behörden beinhalten könne.
Vor dem Hintergrund der bisherigen Bilanzbetrugsfälle soll ebenfalls geprüft werden, ob die Aufsichtsbefugnisse der APAS und die Zusammenarbeit der verschiedenen Aufsichtsbehörden gestärkt werden müssen. Die von den Fragestellern kritisierte fehlende Fachaufsicht über die APAS sei hingegen kein Problem und auch zukünftig nicht vorgesehen. Auch die personelle Ausstattung ist aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, momentan seien allerdings 15 von 67 Planstellen vakant, fünf davon im höheren Dienst. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 17.11.20
Newsletterlauf: 14.12.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).