Wirecard: Bilanzkontrollverfahren auf Prüfstand
Versäumnisse in der behördlichen Aufsicht der Firma Wirecard AG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die BaFin ist den Vorkommnissen und Vorwürfen zu Marktmanipulation, Bilanzbetrug, Insiderhandel und Geldwäsche im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten und Befugnisse unter Einbindung weiterer Behörden und Stellen nachgegangen
Die Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seit Februar 2019 mit Bezug zur inzwischen insolventen Wirecard AG führt die Bundesregierung in einer Antwort (19/21314) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/20918) aus. Dabei handelt es sich beispielsweise um Strafanzeigen wegen des Verdachts der Marktmanipulation.
Die Bundesregierung kündigt in der Antwort zudem an, in Folge des Falls Wirecard Prozesse und Organisation der Aufsicht überprüfen zu wollen. Auf dem Prüfstand stünde unter anderem das zweistufige Bilanzkontrollverfahren und die Aufgaben und Rolle der Wirtschaftsprüfer. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 18.07.20
Newsletterlauf: 21.10.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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