Wirecard: Bilanzkontrollverfahren auf Prüfstand
Versäumnisse in der behördlichen Aufsicht der Firma Wirecard AG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die BaFin ist den Vorkommnissen und Vorwürfen zu Marktmanipulation, Bilanzbetrug, Insiderhandel und Geldwäsche im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten und Befugnisse unter Einbindung weiterer Behörden und Stellen nachgegangen
Die Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seit Februar 2019 mit Bezug zur inzwischen insolventen Wirecard AG führt die Bundesregierung in einer Antwort (19/21314) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/20918) aus. Dabei handelt es sich beispielsweise um Strafanzeigen wegen des Verdachts der Marktmanipulation.
Die Bundesregierung kündigt in der Antwort zudem an, in Folge des Falls Wirecard Prozesse und Organisation der Aufsicht überprüfen zu wollen. Auf dem Prüfstand stünde unter anderem das zweistufige Bilanzkontrollverfahren und die Aufgaben und Rolle der Wirtschaftsprüfer. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 18.07.20
Newsletterlauf: 21.10.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).