Vertrauen in den elektronischen Rechtsverkehr


Sicherheit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs
Datensicherheit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs



Nach der Datensicherheit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/25561). Die Fragesteller wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob es nach ihrer Kenntnis zutrifft, dass die Bundesrechtanwaltskammer (BRAK) beziehungsweise ihre technischen Dienstleister rein technisch jede Nachricht entschlüsseln können. Weiter fragen sie, wie ein "sicherer Übermittlungsweg" sichergestellt wird, wie der Verzicht auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung beim beA begründet wird und wie ausgeschlossen wird, dass Dritte einen Zugriff auf den "privaten Schlüssel" erhalten. In diesem Zusammenhang fragen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung Kenntnis hat über Pläne zur Weiterentwicklung hin zu einem sogenannten "beA 2.0".

Wie es in der Anfrage heißt, leidet durch Unsicherheiten in der Nutzung der elektronischen Infrastruktur das Vertrauen der Bürger in den elektronischen Rechtsverkehr. Das müsse nach Ansicht der Fragesteller verhindert werden.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesrechtanwaltskammer (BRAK) hat am 28. November 2016 für jeden Rechtsanwalt in Deutschland ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) eingerichtet (erreichbar über www.bea-brak.de). Nach anfänglichen Startproblemen und gerichtlichen Auseinandersetzungen ist das beA für alle Rechtsanwälte seit 1. Januar 2018 zu nutzen. Auch von Unstimmigkeiten bei der Begutachtung von Sicherheitsrisiken war die Rede.

Die Anforderungen an das Sicherheitslevel des beA scheinen mittlerweile geklärt zu sein, allerdings wirft der Wechsel vom bisherigen Dienstleister Atos zu Wesroc neue Sicherheitsfragen auf. Es sei nicht auszuschließen, dass der alte Dienstleister noch über Sicherheitsschlüssel verfüge. Darauf hatte ein Sachverständiger in der Sitzung des Rechtsausschusses am 16. November 2020 hingewiesen. Es bestehe die Gefahr, dass die gesamte Kommunikation, die über das beA abgewickelt wird, mitgelesen werden könne.

Über eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die das verhindern würde, verfüge das beA nicht. Aus Sicht eines Experten sollte deshalb zügig auf die Herstellung neuer Sicherheitsschlüssel hingewirkt werden. Die Frage, ob der rechtmäßige Betrieb des beA eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfordert, liegt dem Bundesgerichtshof zur Beantwortung vor (AnwZ (Brfg) 2/20). Durch Unsicherheiten in der Nutzung der elektronischen Infrastruktur leidet das Vertrauen der Bürger in den elektronischen Rechtsverkehr. Das muss nach Ansicht der Fragesteller verhindert werden.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 14.01.21
Newsletterlauf: 19.02.21



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen