Verjährung von Steuerrückforderungen
Regierung weist Unionsaussagen in Sachen Cum-Ex zurück
Rückforderung der zu Unrecht erstatteten Steuern aus Cum-Ex-Geschäften von der M. M. Warburg & CO Bank unter Olaf Scholz und Befassung der Bundesregierung mit dem Vorgang
Die Bundesregierung hat die Ablehnung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) im Bundestag zu Cum-Ex-Geschäften durch die Ampel-Fraktionen verteidigt und abermals auf den Untersuchungsausschuss im Landesparlament des Bundeslands Hamburg verwiesen. In ihrer Antwort (20/14669) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14356) wirft sie der Fragestellerin außerdem vor, "zahlreiche unzutreffende Behauptungen" gemacht zu haben.
So sei beispielsweise keine Verjährung von Steuerrückforderungen eingetreten, schreibt die Bundesregierung. Die Strafbarkeit der Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank sei höchstrichterlich festgestellt worden. Die Warburg Gruppe habe alle Cum-Ex-Gelder zurückgezahlt. Die Rückforderung der Kapitalertragsteuer sei 2016 zunächst unterblieben, weil die Beweislage für das Vorliegen von Cum-Ex-Geschäften damals für nicht ausreichend erachtet und damit das Prozessrisiko für zu hoch eingeschätzt worden sei. "Anders als von den Fragestellern behauptet, hat die Finanzbehörde Hamburg also ausweislich der Erkenntnisse des PUA nicht zunächst eine Rückforderung der Kapitalertragsteuererstattungen von der M. M. Warburg & CO Bank befürwortet", heißt es in der Vorbemerkung der Antwort.
Auf die Frage, ob das E-Mail-Postfach des früheren Bundesfinanzministers und späteren Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) oder dessen Büroleiterin gelöscht worden sei, und ob der Antrag eines Mediums auf Zugriff darauf bewilligt werde, antwortet die Regierung, das betreffende E-Mail-Postfach sei nach Ausscheiden der Kontoinhaberin im Bundesfinanzministerium (BMF) nicht mehr vorhanden. "Es liegt lediglich beim ITZBund als IT-Dienstleister weiterhin vor. Eine rechtliche Verfügungsbefugnis, insbesondere im Rahmen von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, auf das genannte E-Mail-Postfach zuzugreifen, hat das BMF seit dem Ausscheiden der Konteninhaberin nicht mehr." (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 04.02.25
Newsletterlauf: 26.03.25
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
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Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.