Verfahrensführung im Komplex Wirecard
Keine Äußerung zu Ermittlungsverfahren im Wirecard-Komplex
Kontakte der Bundesregierung und Sicherheitsbehörden
Der Fall des ehemaligen Wirecard-Managers Jan Marsalek ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/3219) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2888). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, ob der Bundesregierung oder deutschen Sicherheitsbehörden vor der Flucht Marsaleks Erkenntnisse darüber vorlagen, dass dieser und der russische Generalkonsul in München in regelmäßigem Austausch standen.
Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, obliegt die Verfahrensführung im Komplex Wirecard der Staatsanwaltschaft München I. Aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern äußere sie sich daher nicht weitergehend zu den Einzelheiten des Ermittlungsverfahrens, schreibt die Bundesregierung weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 23.09.22
Newsletterlauf: 09.11.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
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AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.
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Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.
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Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung
Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.
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Neufassung der Energieauditpflicht
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.