Unionsfraktion fordert Eintreten gegen PFAS-Verbot
Vorteile von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen weiter nutzen
Wertschöpfung erhalten – Gesundheit und Umwelt schützen
Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (20/9736) auf, gegenüber der EU gegen ein Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen und stattdessen "für einen differenzierten, risikobasierten Regulierungsansatz auf europäischer Ebene einzutreten". Dies sei im Interesse der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und der Verbraucher. Man solle sich zudem auf europäischer Ebene auf ein differenziertes Regulierungsvorgehen einigen, um Planungssicherheit für Produzenten und Verbraucher herzustellen.
Die Bundesregierung solle sich bei der EU dafür stark machen, dass der Einsatz von PFAS nur dort beschränkt wird, wo technisch geeignete und ökonomisch machbare Alternativen verfügbar sind und der sachgemäße Umgang über den gesamten Lebenszyklus nachweislich nicht sichergestellt werden kann.
In der Vorbemerkung zum Antrag schreibt die Unionsfraktion, dass die chemische Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) durch ihre wasser- und fettabweisende Eigenschaft sowie ihrer chemischen und thermischen Stabilität eine nicht mit anderen Stoffen vergleichbare Gruppe von Chemikalien darstellt. Diese werde häufig dort eingesetzt, wo Produkte oder industrielle Prozesse entweder extremen Bedingungen ausgesetzt sind oder besondere Anforderungen an das Produkt gestellt werden - zum Beispiel bei der Schutzkleidung von Feuerwehrleuten, in medizinischen Anwendungen oder in der Halbleiterproduktion. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 09.01.24
Newsletterlauf: 05.04.24
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).