Union fragt nach Tierhaltungskennzeichnungsgesetz


Probleme bei Auslegung und Vollzug des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Für Landesbehörden, tierhaltende Landwirte, Verarbeiter und den Lebensmitteleinzelhandel besteht daher erhebliche Rechtsunsicherheit bei der künftigen Kennzeichnung von Fleischprodukten, insbesondere bei frischem Schweinefleisch



Nach Problemen bei der Auslegung und beim Vollzug des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/12666).

Das THKG wurde im Jahr 2023 beschlossen, jedoch wurde die dazugehörige Achte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom Bundesrat abgelehnt. Dies hat zur Folge, dass die Auslegung des Gesetzes und insbesondere die Definition von Kriterien der Haltungsform "Frischluftstall" in den Ländern uneinheitlich gehandhabt wird. Zudem erlauben andere EU-Staaten, wie beispielsweise Dänemark, die mit Lokalanästhesie durchgeführte Ferkelkastration, während Ferkel in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz seit 2021 nur noch unter Vollnarkose kastriert werden dürfen. Trotz daraus resultierender unterschiedlicher Tierschutzstandards in Ländern des EU-Binnenmarktes besteht für etwaige importierte Tiere aus Dänemark weiterhin die Möglichkeit, in Deutschland die höchste Stufe der Tierhaltungskennzeichnung zu erhalten, da lediglich die Bedingungen der Tierhaltung in der Mast und nicht die Bedingungen in der Ferkelerzeugung maßgebend sind.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung deshalb wissen, welche Gespräche das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit Vertretern der Länder vor der Bundesratssitzung am 7. Juli 2023 zum THKG sowie zur Achten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geführt hatte und welche Ergebnisse diese Gespräche hatten.

Zudem wird danach gefragt, ob Kalkulationen der einzelnen Haltungsformen des THKG bekannt sind und wie diese sich je Kilogramm Schlachtgewicht eines Mastschweines sowie bezüglich der Haltungsformen "Stall", "Stall und Platz", "Frischluftstall", "Auslauf/Weide" und "Bio" zusammensetzen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) wurde im Jahr 2023 vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat beschlossen, jedoch wurde die dazugehörige Achte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom Bundesrat abgelehnt. Dies hat zur Folge, dass die Auslegung des Gesetzes und insbesondere die Definition von Kriterien der Haltungsform "Frischluftstall" in den Ländern uneinheitlich gehandhabt wird. Für Landesbehörden, tierhaltende Landwirte, Verarbeiter und den Lebensmitteleinzelhandel besteht daher erhebliche Rechtsunsicherheit bei der künftigen Kennzeichnung von Fleischprodukten, insbesondere bei frischem Schweinefleisch. Etliche Agrarminister aus den
Ländern haben deswegen bereits einen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir verschickt mit der Bitte, das THKG entweder aufzuheben oder zumindest die Fristen zum Vollzug des THKG um zwölf Monate zu verschieben).

In Ländern wie beispielsweise Dänemark ist die mit Lokalanästhesie durchgeführte Ferkelkastration erlaubt, während Ferkel in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz seit 2021 nur noch unter Vollnarkose kastriert werden dürfen. Trotz daraus resultierender unterschiedlicher Tierschutzstandards in Ländern des EU-Binnenmarktes besteht für etwaige importierte Tiere aus Dänemark weiterhin die Möglichkeit, in Deutschland die höchste Stufe der Tierhaltungskennzeichnung zu erhalten, da lediglich die Bedingungen der Tierhaltung in der Mast und nicht die Bedingungen in der Ferkelerzeugung maßgebend sind.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 04.09.24
Newsletterlauf: 22.11.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen