Datenschutz und Informationsfreiheit


BfDI empfiehlt dem Gesetzgeber, die sich aus der KI-Verordnung der EU ergebende nationale KI-Aufsichtsstruktur zeitnah festzulegen und die dabei bei seiner Behörde vorhandene Expertise "bestmöglich" zu nutzen
Dem Gesetzgeber wird empfohlen, eindeutige und umfassende Regelungen zur Zusammenarbeit der Aufsichtsorgane über die Nachrichtendienste zu schaffen



Als Unterrichtung (20/10800) durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, liegt dessen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vor. Darin empfiehlt er dem Gesetzgeber, die sich aus der KI-Verordnung der EU ergebende nationale KI-Aufsichtsstruktur zeitnah festzulegen und die dabei bei seiner Behörde vorhandene Expertise "bestmöglich" zu nutzen. Nur so könne die Vorbereitung auf die komplexen mit der KI-Aufsicht einhergehenden Aufgaben gelingen und der Aufbau der erforderlichen Ressourcen vor dem Inkrafttreten der Verordnung sichergestellt werden.

Auch soll der Gesetzgeber den Empfehlungen des Berichts zufolge in bereichsspezifischen Vorschriften klare Beschränkungen insbesondere hinsichtlich Zweck und Dauer einer elektronischen Weiterverarbeitung von Daten festlegen, die durch Polizei- und Verwaltungsbehörden aus dem Chip eines Passes oder Personalausweises ausgelesen wurden. "Der Gesetzgeber sollte öffentlichen Stellen nur dann den Zugriff auf das biometrische Lichtbild im Chip eines Passes, Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels gestatten, wenn es für die Erfüllung besonders gewichtiger, im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben zwingend notwendig ist und alternative, eingriffsmildere Verfahren nicht zur Verfügung stehen", heißt es dazu in dem Bericht weiter.

Darin wird dem Gesetzgeber des Weiteren empfohlen, eindeutige und umfassende Regelungen zur Zusammenarbeit der Aufsichtsorgane über die Nachrichtendienste zu schaffen. Daneben spricht sich der Bundesbeauftragte dafür aus, in dem für das Jahr 2024 geplanten zweiten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts für die Datenerhebung aus dem Internet und deren Weiterverarbeitung durch die Dienste genaue Vorgaben im Gesetz zu schaffen

Dem Bundestag rät der Bundesbeauftragte zudem, gegenüber der Bundesregierung und dem EU-Gesetzgeber auf eine "erhebliche, grundrechtskonforme Überarbeitung" des Verordnungsentwurfs zur Chatkontrolle "im Sinne des EP-Berichts von November 2023 zu drängen, der eine durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleistet, die deutsche und europäische (Kommunikations-)Grundrechte wahrt und ein flächendeckendes und anlassloses Auslesen privater Kommunikation verbietet", oder anderenfalls darauf hinzuwirken, den Verordnungsentwurf insgesamt abzulehnen.

Auch plädiert er dafür, anstelle einer zunehmenden Zersplitterung des Sicherheitsüberprüfungsrechts in Einzeltatbestände ein schlüssiges Gesamtkonzept für alle Überprüfungsverfahren zu entwickeln. Hierzu bedürfe es insbesondere einer Neudefinition und Ergänzung der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit. Ferner spricht sich der Bundesdatenschutzbeauftragte für eine Zusammenlegung des Informationsfreiheits- und des Umweltinformationsgesetzes und die Weiterentwicklung zu einem Bundestransparenzgesetz aus.

An die Bundesregierung gerichtet ist unter anderem die Empfehlung, zeitnah einen Entwurf umfassender spezifischer Gesetzesregelungen zum Beschäftigtendatenschutz vorzulegen, etwa zum Einsatz von KI im Beschäftigungskontext, zu den Grenzen der Verhaltens- und Leistungskontrolle oder zum Umgang mit sensiblen Beschäftigtendaten. Daneben sollte die Bundesregierung nach Auffassung des Bundesbeauftragten unter anderem eine Regelung treffen, dass elektronische Gesundheitskarten "nur sicher und persönlich zugestellt werden". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 17.04.24
Newsletterlauf: 11.06.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen