Retouren-Vernichtung aus Steuergründen


Umsatzsteuer auf Sachspenden von retournierten Waren
Die Bundesregierung wird gefragt, ob sie die Auffassung der Unternehmer nachvollziehen könne, wonach die Entsorgung der retournierten Waren betriebswirtschaftlich und steuerlich günstiger sei als die Weitergabe in Form von Sachspenden




Die FDP-Fraktion hat die häufig praktizierte Vernichtung von Retouren durch Händler zum Thema einer Kleinen Anfrage (19/19227) gemacht. Sie bezieht sich dabei auf Äußerungen von Unternehmern, die die Entsorgung zurückgeschickter Waren aus steuerlichen Gründen für kostengünstiger als die Weitergabe an Dritte in Form von Sachspenden bezeichnet hätten. Denn die Umsatzsteuer für Sachspenden betrage 19 Prozent auf die Wiederbeschaffungskosten.

Die Bundesregierung wird gefragt, ob sie die Auffassung der Unternehmer nachvollziehen könne, wonach die Entsorgung der retournierten Waren betriebswirtschaftlich und steuerlich günstiger sei als die Weitergabe in Form von Sachspenden. Außerdem soll die Regierung angeben, wie viele Waren aufgrund von Retouren von Unternehmen entsorgt statt gespendet worden seien.

Vorbemerkung der Fragesteller
In der Sendung vom 10.03.2020 berichtete das ZDF-Magazin Frontal 21 erneut über die noch praktizierte massenhafte Vernichtung von Retouren durch Onlinehändler (Beitrag: Gesetz gegen Retouren-Vernichtung – Weniger Waren für die Tonne). Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Regelungen halten Unternehmer die Entsorgung dieser Produkte für kostengünstiger als die Weitergabe an Dritte in Form von Sachspenden. Die Umsatzsteuer für solche Sachspenden beträgt 19 Prozent auf die Wiederbeschaffungskosten (Abschnitt 10.6 Absatz 1 Satz 3 Umsatzsteuer-Anwendungserlass).

In der Reportage wurde darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) bereits mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) die bestehende Problematik für Unternehmer erörtert habe. So sollen dem BMF nach Sachspenden von Waren und Gegenständen, die mit Material- oder Verpackungsfehlern behaftet sind und deshalb vernichtet werden müssten, mit einem fiktiven Einkaufspreis von 0,00 Euro im Sinne der Sachspendenregelung angesetzt werden (vgl. auch OFD Niedersachen, Verfügung vom 27.03.2017, Az. S 7109-31-St 171).

Die Beweislast für die angesetzte Bemessungsgrundlage trägt allein der Unternehmer, wodurch nach Auffassung der Fragesteller neben Aufzeichnungs- und Nachweispflichten auch steuerliche Unsicherheiten entstehen. Angesichts der aktuellen Initiative des BMU durch eine Gesetzesänderung eine Obhutspflicht für Händler beim Umgang mit Waren einzuführen, erscheint nach Auffassung der Fragesteller eine Befreiungsvorschrift für solche Sachspenden auch im Umsatzsteuerrecht als dringend geboten.

(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 27.05.20
Newsletterlauf: 17.08.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen