Regulierung von Zinsplattformen


Bisher keine Entscheidung zu Zinsplattformen
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Zinsplattformen in Deutschland bzw. der Europäischen Union registriert sind?



Bundesregierung und Bankenaufsicht haben bisher keine Entscheidung über mögliche Maßnahmen für Zinsplattformen getroffen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31313) auf eine Kleine Anfrage (19/30718) der FDP-Fraktion. Auf Seiten der Bankenaufsicht und der Bundesregierung dauere die Prüfung möglicher Maßnahmen auf inländischer und europäischer Ebene noch an, heißt es darin. In Deutschland musste zuletzt die Greensill Bank AG Insolvenz anmelden, die solche Plattformen nutzte. Die Bundesregierung schreibt, weitere Insolvenz-Fälle seien in Deutschland aktuell nicht bekannt.

Vorbemerkung der Fragestellung
Auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/29690 antwortete die Bundesregierung, dass sie derzeit gemeinsam mit der BaFin prüft, ob eine stärkere Regulierung für Zinsplattformen erforderlich ist. Dabei wären auch Änderungen auf europäischer Ebene zu prüfen. Unter anderem soll evaluiert werden, "ob mit Blick auf die Zusammenarbeit von beaufsichtigten Instituten mit derartigen Plattformen und bei der Annahme von über diese Plattformen vermittelten Einlagen eine Anpassung der aufsichtlichen Vorgaben erforderlich ist."
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 28.07.21
Newsletterlauf: 21.10.21


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen