Regierungsausgaben für Visagisten und Frisöre
Ausgaben der Bundesregierung für Fotografen und Kosmetiker
Für die Inanspruchnahme einer freiberuflichen Assistentin für Make-up und Frisur durch die Bundeskanzlerin a. D. sind seit dem 1. Januar 2023 Kosten in Höhe von 31.630,39 Euro entstanden
Die Bundesregierung macht in ihrer Antwort (20/9825) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/9504) Angaben zu den Kosten, die vom 12. Oktober bis 28. November 2023 aufgrund der Inanspruchnahme von Visagisten und Frisören durch Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre entstanden sind.
Danach belaufen sich die Ausgaben des Auswärtigen Amtes auf 10.710 Euro, des Bundesinnenministeriums auf 2.861,95 Euro, des Bundesfamilienministeriums auf 2.380 Euro, des Bundeswirtschaftsministeriums auf 2.300 Euro, der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien auf 1.785 Euro, des Bundesverkehrsministeriums auf 1.100 Euro, des Bundesumweltministeriums und des Bundesbauministeriums auf jeweils 1.071 Euro, des Bundeskanzleramtes auf 981,75 Euro, des Bundesarbeitsministeriums auf 952 Euro und des Bundesgesundheitsministeriums auf 947,40 Euro.
Nach Regierungsangaben beinhalten die Beträge in der Regel auch gezahlte Zuschläge für Reisen oder Material. Mögliche Reisekosten, die im Rahmen der Mitreise als Teil einer offiziellen Delegation entstanden sind, würden nicht gesondert erfasst und seien nicht enthalten, hieß es. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 08.01.24
Newsletterlauf: 02.04.24
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).