Preisangaben bei Verbraucherverträgen
Staffelung der monatlichen Kostenbelastung erschwere es Verbrauchern, sich die Gesamtkosten des Vertrages vor Augen zu führen
FDP ist für die Einführung von Durchschnittspreisangaben bei Langzeitverträgen mit Verbrauchern
Für die Einführung von Durchschnittspreisangaben bei Langzeitverträgen mit Verbrauchern wirbt die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/17451). Danach soll die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorlegen, der gewerblichen Anbietern bei der Werbung und im Rahmen der Vertragsanbahnung bei Preisangaben die zusätzliche Angabe eines monatlichen Durchschnittspreises vorschreibt, und sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass solch eine Regelung spätestens anlässlich einer Überarbeitung der EG-Grundpreis-Richtlinie Eingang in europäisches Recht findet.
Wie es in dem Antrag heißt, verlangen manche Anbieter, um potenzielle Kunden trotz der teilweise hohen Kosten nicht vom Abschluss des Vertrages abzuschrecken, in den ersten Monaten des Vertrages nur niedrige monatliche Zahlungen und bewerben diesen Umstand gezielt.
In späteren Monaten oder erst im zweiten Vertragsjahr stiegen die monatlich zu zahlenden Beträge dann sprunghaft an. So würden beispielsweise bei Verträgen über Internetanschlüsse aus 10 Euro pro Monat am Anfang des Vertrages schnell 30 Euro pro Monat und mitunter 50 Euro pro Monat im zweiten Vertragsjahr. Solch eine ansteigende Staffelung der monatlichen Kostenbelastung erschwere es Verbrauchern, sich die Gesamtkosten des Vertrages vor Augen zu führen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 18.06.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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