FDP will Strafrecht reformieren
Bundesregierung soll sich mit der Frage der Reform des Strafgesetzbuchs auseinandersetzen
Überprüfung der Wirkung strafrechtlicher Normen
Auf die Straffung und Modernisierung des Strafrechts zielt ein Antrag der FDP-Fraktion (19/17485). Darin heißt es, seinen Aufgaben könne das Strafrecht nur dann gerecht werden, wenn es ein Verhalten sanktioniert, das das gesellschaftliche Zusammenleben und individuelle Rechte nachhaltig beeinträchtigt. Als Auftrag an den Gesetzgeber ergebe sich hieraus, Strafrechtspolitik fakten- und evidenzbasiert zu gestalten und laufend einer Überprüfung hinsichtlich der Wirkung strafrechtlicher Normen zu unterziehen. Eine solche Überprüfung habe in der Vergangenheit nicht ausreichend stattgefunden.
Der Bundestag solle die Bundesregierung daher auffordern, eine Expertengruppe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einzusetzen, die sich mit der Frage der Reform des Strafgesetzbuchs auseinandersetzt. Im Mittelpunkt der Erörterung stehe dabei eine Überprüfung von Normen im Hinblick auf Praktikabilität, Bedeutung und auch Wertungswidersprüche innerhalb des Systems verschiedener Sanktionen im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 18.06.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.