FDP will Strafrecht reformieren


Bundesregierung soll sich mit der Frage der Reform des Strafgesetzbuchs auseinandersetzen
Überprüfung der Wirkung strafrechtlicher Normen



Auf die Straffung und Modernisierung des Strafrechts zielt ein Antrag der FDP-Fraktion (19/17485). Darin heißt es, seinen Aufgaben könne das Strafrecht nur dann gerecht werden, wenn es ein Verhalten sanktioniert, das das gesellschaftliche Zusammenleben und individuelle Rechte nachhaltig beeinträchtigt. Als Auftrag an den Gesetzgeber ergebe sich hieraus, Strafrechtspolitik fakten- und evidenzbasiert zu gestalten und laufend einer Überprüfung hinsichtlich der Wirkung strafrechtlicher Normen zu unterziehen. Eine solche Überprüfung habe in der Vergangenheit nicht ausreichend stattgefunden.

Der Bundestag solle die Bundesregierung daher auffordern, eine Expertengruppe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einzusetzen, die sich mit der Frage der Reform des Strafgesetzbuchs auseinandersetzt. Im Mittelpunkt der Erörterung stehe dabei eine Überprüfung von Normen im Hinblick auf Praktikabilität, Bedeutung und auch Wertungswidersprüche innerhalb des Systems verschiedener Sanktionen im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 18.06.20


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