Planungs- und Rechtssicherheit für Bürger


Antrag zur nationalen Umsetzung des EU-Data Act abgelehnt
Die Linke kritisierte, der Data Act werde das Hauptziel, eine Steigerung des Datenteilens im IoT-Bereich, wohl verfehlen



Der Digitalausschuss hat in einer einen Antrag der Unionsfraktion (20/12103) abgelehnt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Durchführung und Umsetzung des EU-Data Act vorzulegen. Das Gremium lehnte die Initiative mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der Antragsteller bei Enthaltung der AfD-Fraktion ab.

In dem Antrag hatte die Fraktion gefordert, zu klären, welches Bundesministerium federführend für die nationale Umsetzung zuständig ist. Zudem solle die Bundesnetzagentur als Datenkoordinator benannt werden, um "Planungs- und Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen vor Ablauf der Übergangsfrist am 12. September 2025" sicherzustellen, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten fordern zudem, bereits im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 die erforderlichen finanziellen Mittel und Planstellen sowie Stellen für den Datenkoordinator und die zuständigen Behörden auszubringen.

Vertreterinnen des Bundeswirtschaftsministeriums und dem Digitalministeriums betonten auf Nachfrage aus der Unionsfraktion, dass derzeit die Vorbereitungen auf Fachebene liefen. Es werde voraussichtlich keine koordinierende Stelle und Mit-Zuständigkeiten anderer Stellen geben, sondern eine zuständige Stelle bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Ziel sei es, es so einfach wie möglich zu machen. Bei einigen Themen - etwa im Automotive-Bereich - würden allerdings andere Behörden hinzugezogen, um gemeinsam Lösungen zu finden.

Vertreter der Koalitionsfraktionen dankten der Unionsfraktion für die Zusammenfassung des Sachstandes "in Antragsform". Eine Vertreterin der AfD-Fraktion betonte, es sei gut, dass es nur eine zuständige Stelle geben solle. Ihre Fraktion sehe es aber kritisch, dass die BNetzA diese Funktion übernehmen solle.

Die Gruppe die Linke kritisierte, der Data Act werde das Hauptziel, eine Steigerung des Datenteilens im IoT-Bereich, wohl verfehlen. Auch sie verwies darauf, dass es notwendig sei, rechtzeitig Mittel und Stellen für die Aufsicht einzuplanen. Die Vertreterin aus dem Digitalministerium antwortete, dass dies - wie schon beim Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) - erst nach dem Kabinettsbeschluss geschehen könne. Bedarfe in den Haushalt einzustellen, die gesetzlich noch nicht festgeschrieben sind, sei nicht üblich. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 13.11.24
Newsletterlauf: 20.01.25


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen