Mehr Schutz durch ePrivacy-Verordnung


Schutzniveau für die Vertraulichkeit von Kommunikationsdaten schaffen und zugleich den Spielraum für Innovation und digitale Geschäftsmodelle sichern sowie die Datensouveränität zu stärken
Als Vollharmonisierung des europäischen Datenschutzrechts sei eine abweichende nationale Gesetzgebung grundsätzlich nicht möglich




Der Petitionsausschuss unterstützt die Zielstellung des Vorschlags der EU-Kommission für eine "Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation" (ePrivacy-Verordnung), ein hohes Schutzniveau für die Vertraulichkeit von Kommunikationsdaten zu schaffen und zugleich den Spielraum für Innovation und digitale Geschäftsmodelle zu sichern sowie die Datensouveränität zu stärken. In der Sitzung beschlossen die Abgeordneten mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und Die Linke, eine Petition zum Thema Datenschutz bei Smartphones dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat "als Material" zu überweisen und sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten "soweit es um die Regelungen durch die zukünftige ePrivacy-Verordnung geht" sowie das Petitionsverfahren "im Übrigen abzuschließen".

Mit der Petition wird gefordert, Services und Dienste in Deutschland zu untersagen, die Zugriff auf Datenspeicher von Nutzern nehmen und dabei Daten Dritter, beispielsweise über das Auslesen des Adressbuches im Smartphone in Zusammenhang mit der Nutzung eines Messenger-Dienstes, ausspähen und speichern oder sich sogar eine Weitergabe dieser Daten vorbehalten. Zur Begründung heißt es, bestimmte Messenger-Dienste könnten nur dann verwendet werden, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und damit dem Auslesen, Speichern und Weiterleiten von Daten aus dem Adressbuch des Nutzers zugestimmt werde. Nichtöffentliche Daten unterlägen jedoch der informationellen Selbstbestimmung und seien nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt, heißt es in der Petition. Dienste und Services regelten über solche AGB-Klauseln also einen "regelmäßig rechtswidrigen Zugriff".

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass Zugriffe auf das Adressbuch eines Nutzers durch einen Messenger-Dienst nur dann datenschutzrechtlich zulässig ist, wenn der Nutzer und die von dem Zugriff auf die Kontaktdaten betroffenen Person eingewilligt hätten oder die Voraussetzungen eines gesetzlichen Erlaubnistatbestandes nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllt seien. Unbefugte Synchronisation der Kontaktdaten sei damit nicht zulässig und könne unter der DSGVO mit erheblichen Bußgeldern sanktioniert werden, schreiben die Abgeordneten.

Im Hinblick auf die mit der Petition angeregte Gesetzesänderung habe der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit darauf hingewiesen, dass die DSGVO "unmittelbar anwendbares Unionsrecht" sei, das Anwendungsvorrang vor deutschem Recht genieße, heißt es in der Vorlage. Als Vollharmonisierung des europäischen Datenschutzrechts sei eine abweichende nationale Gesetzgebung grundsätzlich nicht möglich. Eine Öffnungsklausel, die nationale Ausgestaltungen oder Abweichungen ermöglicht, sei in diesem Bereich nicht vorgesehen.

Die ePrivacy-Verordnung, so heißt es weiter, solle durch die anvisierte Gleichstellung der internetbasierten Anbieter mit den herkömmlichen Telekommunikationsdiensten insgesamt die Sicherheit der Kommunikationswege erhöhen, bisherige Rechtslücken schließen und somit für die Rechte von Privatpersonen einen höheren Schutz gewährleisten. Angesichts der andauernden Beratungen auf europäischer Ebene empfiehlt der Petitionsausschuss die angeführte Materialüberweisung "soweit es um die Regelungen durch die zukünftige ePrivacy-Verordnung geht". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 20.02.20
Newsletterlauf: 30.04.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen