Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen


Thomas-Cook-Insolvenz: Sämtliche für die Entschädigung der Kunden verwendeten Steuergelder sollen in voller Höhe von den betroffenen Unternehmen zurückgefordert werden – das will die FDP
Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen transparent gestalten



Die Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen ist Thema eines Antrags der FDP-Fraktion (19/16990). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, vor der Verwendung von Steuergeldern in Millionenhöhe für die Entschädigung der durch die Thomas-Cook-Insolvenz geschädigten Kunden die Zustimmung des Parlaments in Form des Haushaltsausschusses des Bundestags einzuholen. Sämtliche für die Entschädigung der Kunden verwendeten Steuergelder sollen in voller Höhe von den betroffenen Unternehmen zurückgefordert werden.

Falls dies nicht oder nur zum Teil möglich ist, sollen diese Mehraufwendungen im nächsten Haushalt berücksichtigt werden und Einsparungen in ebendieser Höhe vorgenommen werden, sodass keine zusätzliche Belastung der Steuerzahler erfolgt.

Weiter soll eine gesetzliche Neuregelung erarbeitet werden, die auf eine Begrenzung der Haftungssumme verzichtet und die Anbieter verpflichtet, bereits zum Zeitpunkt der Buchung anzugeben, in welcher Höhe persönliche Kundengelder abgesichert sind.

Hintergrund ist dem Antrag zufolge, dass bei der Umsetzung der EU-Pauschalreise-Richtlinie, nach der Reisende vor den Folgen der Insolvenz ihres Reiseveranstalters vollumfänglich geschützt werden sollen, die auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr gedeckelte Versicherungssumme trotz mehrmaliger Forderungen von Experten nicht angehoben wurde. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 20.02.20
Newsletterlauf: 29.04.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen