Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen
Thomas-Cook-Insolvenz: Sämtliche für die Entschädigung der Kunden verwendeten Steuergelder sollen in voller Höhe von den betroffenen Unternehmen zurückgefordert werden – das will die FDP
Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen transparent gestalten
Die Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen ist Thema eines Antrags der FDP-Fraktion (19/16990). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, vor der Verwendung von Steuergeldern in Millionenhöhe für die Entschädigung der durch die Thomas-Cook-Insolvenz geschädigten Kunden die Zustimmung des Parlaments in Form des Haushaltsausschusses des Bundestags einzuholen. Sämtliche für die Entschädigung der Kunden verwendeten Steuergelder sollen in voller Höhe von den betroffenen Unternehmen zurückgefordert werden.
Falls dies nicht oder nur zum Teil möglich ist, sollen diese Mehraufwendungen im nächsten Haushalt berücksichtigt werden und Einsparungen in ebendieser Höhe vorgenommen werden, sodass keine zusätzliche Belastung der Steuerzahler erfolgt.
Weiter soll eine gesetzliche Neuregelung erarbeitet werden, die auf eine Begrenzung der Haftungssumme verzichtet und die Anbieter verpflichtet, bereits zum Zeitpunkt der Buchung anzugeben, in welcher Höhe persönliche Kundengelder abgesichert sind.
Hintergrund ist dem Antrag zufolge, dass bei der Umsetzung der EU-Pauschalreise-Richtlinie, nach der Reisende vor den Folgen der Insolvenz ihres Reiseveranstalters vollumfänglich geschützt werden sollen, die auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr gedeckelte Versicherungssumme trotz mehrmaliger Forderungen von Experten nicht angehoben wurde. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 20.02.20
Newsletterlauf: 29.04.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.