Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen
Thomas-Cook-Insolvenz: Sämtliche für die Entschädigung der Kunden verwendeten Steuergelder sollen in voller Höhe von den betroffenen Unternehmen zurückgefordert werden – das will die FDP
Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen transparent gestalten
Die Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen ist Thema eines Antrags der FDP-Fraktion (19/16990). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, vor der Verwendung von Steuergeldern in Millionenhöhe für die Entschädigung der durch die Thomas-Cook-Insolvenz geschädigten Kunden die Zustimmung des Parlaments in Form des Haushaltsausschusses des Bundestags einzuholen. Sämtliche für die Entschädigung der Kunden verwendeten Steuergelder sollen in voller Höhe von den betroffenen Unternehmen zurückgefordert werden.
Falls dies nicht oder nur zum Teil möglich ist, sollen diese Mehraufwendungen im nächsten Haushalt berücksichtigt werden und Einsparungen in ebendieser Höhe vorgenommen werden, sodass keine zusätzliche Belastung der Steuerzahler erfolgt.
Weiter soll eine gesetzliche Neuregelung erarbeitet werden, die auf eine Begrenzung der Haftungssumme verzichtet und die Anbieter verpflichtet, bereits zum Zeitpunkt der Buchung anzugeben, in welcher Höhe persönliche Kundengelder abgesichert sind.
Hintergrund ist dem Antrag zufolge, dass bei der Umsetzung der EU-Pauschalreise-Richtlinie, nach der Reisende vor den Folgen der Insolvenz ihres Reiseveranstalters vollumfänglich geschützt werden sollen, die auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr gedeckelte Versicherungssumme trotz mehrmaliger Forderungen von Experten nicht angehoben wurde. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 20.02.20
Newsletterlauf: 29.04.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).