Mehr Rechte für Betriebsräte
Betriebliche Mitbestimmung ausweiten und modernisieren
Demokratisierung der Arbeitswelt
Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/27318) eine Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung. Sie argumentiert unter anderem damit, dass es nach der Finanzkrise 2008/2009 mitbestimmte Betriebe waren, die sich wirtschaftlich besser erholt hätten. In der Corona-Pandemie seien es erneut Betriebsräte, die eine wesentliche Rolle bei der Bewältigung des Krisenalltags spielten. "Betriebliche Mitbestimmung ist ein Erfolgsmodell", schreiben die Abgeordneten.
Es sei an der Zeit, das Betriebsverfassungsgesetz den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt anzupassen. Und zwar weitgehender, als es der Referentenentwurf eines "Betriebsrätestärkungsgesetzes" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorschlage.
"Denn Betriebsräte stoßen in der heutigen Arbeitswelt, die geprägt ist von Digitalisierung, Globalisierung, Deregulierung und der Notwendigkeit eines ökologischen Umbaus, immer öfter an die Grenzen der Betriebsverfassung. Deshalb müssen der Betriebsbegriff und der Arbeitnehmerbegriff erweitert, die Gründung von Betriebsräten und die Arbeitsfähigkeit bestehender Betriebsräte erleichtert sowie die zwingenden Mitbestimmungsrechte ausgeweitet werden", fordern die Abgeordneten. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 15.03.21
Newsletterlauf: 01.06.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.