Kritik an Renditeorientierung im Gesundheitswesen


Auswirkungen investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren auf das Gesundheitssystem in Deutschland
Bundesgesundheitsministerium beobachte die Investorentätigkeit im Gesundheitswesen aufmerksam




Die Bundesregierung sieht den Wirtschaftsbereich von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) kritisch und behält sich eine weitere gesetzliche Regulierung vor. Das geht aus der Antwort (20/5166) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/4778) der CDU/CSU-Fraktion hervor.

Die Rahmenbedingungen für die Teilnahme von iMVZ an der ambulanten Versorgung seien in der Vergangenheit mehrfach gesetzlich eingeschränkt worden, heißt es in der Antwort. Der Gesetzgeber habe dies mit der Annahme begründet, dass der Betrieb von MVZ in Investorenhand mit einer Gefahr für die Integrität, Qualität und Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Berufsausübung, mit Verdrängungseffekten zulasten niedergelassener Ärzte sowie mit der Gefährdung einer ausgewogenen flächendeckenden Versorgung verbunden sei.

Das Bundesgesundheitsministerium beobachte die Investorentätigkeit im Gesundheitswesen aufmerksam und stehe einer ausgeprägten Renditeorientierung kritisch gegenüber, insbesondere soweit damit eine Gefahr für die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung einhergehe. Das Ministerium wolle das Spannungsverhältnis zwischen einer ausgeprägten Renditeorientierung und den ihr übergeordneten Versorgungszielen auflösen.

Die Gesundheitsministerkonferenz habe im September 2022 eine Arbeitsgruppe zur weiteren Regulierung von iMVZ beschlossen. Der Beschluss sehe vor, dass die Länderarbeitsgruppe unabhängig von Entscheidungen auf Bundesebene ein "iMVZ-Regulierungsgesetz" für eine Gesetzgebungsinitiative des Bundesrates vorbereite. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.01.23
Newsletterlauf: 21.03.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen