BaFin will Lebensversicherungen prüfen


Provisionen beim Abschluss von Restschuld- und Risikolebensversicherungen und Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen
Überprüfung von Anbietern mit vermeintlich zu hohen Effektivkosten bei Kapital bildenden Lebensversicherungsprodukten




Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will im Rahmen ihres risikobasierten Ansatzes in diesem Jahr mindestens fünf Lebensversicherungsunternehmen prüfen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5082) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5004) mit, die nach der Überprüfung von Anbietern mit vermeintlich zu hohen Effektivkosten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten gefragt hatte. Die Regierung erläutert in der Antwort den sogenannten Provisionsdeckel beim Abschluss von Versicherungen und insbesondere bei sogenannten Restschuldversicherungen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Nach Berichten im "Handelsblatt" vom 4. Oktober 2022 und in anderen Medien wie Fonds-professionell online vom 5. Oktober 2022 übt die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA unter Berufung auf eine von ihr veröffentlichte Studie Kritik an der Assekuranz und an Banken wegen überteuerter Restschuldversicherungen. Darin fordert die Behörde Versicherer und ihre Bankpartner offiziell dazu auf, beim Verkauf der Restschuldpolicen zur Absicherung von Hypotheken, Konsumkrediten oder Kreditkartenausgaben stärker auf die Interessen der Kunden zu achten, weil sie sich ansonsten veranlasst sehe, einzuschreiten. Andere Vertriebskanäle für die Produkte werden in der Studie allerdings nicht berücksichtigt.

Nach dem EIOPA sind diese Restschuldpolicen, deren Abschluss bei der Kreditvergabe von Banken eng mit dem Kreditvertrag verknüpft werden, meist ein hochprofitables Geschäft sowohl für die Versicherer als auch – und vor allem – für die Banken selbst, die hohe Provisionen kassierten: Bei den Kreditinstituten landeten bis zu 90 Prozent der Beiträge. Hierin sieht die EIOPA die Gefahr von schweren und schädlichen Interessenkonflikten, die zu schlechten Geschäftspraktiken führen, um die Gewinne zu maximieren.

Die Behörde kündigte daher an, Versicherern und Kreditinstituten künftig stärker auf die Finger zu schauen, auch Überprüfungen vor Ort seien möglich. Die Aufsicht drohte ihnen zudem mit Sanktionen und anderen Maßnahmen, etwa dass Banken im Extremfall die Zulassung als Intermediär solcher Versicherungsprodukte entzogen werde.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.01.23
Newsletterlauf: 24.03.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen