Kapitalinvestoren im Gesundheitswesen


Kommerzielle Interessen im Gesundheitswesen transparenter zu gestalten und rein ökonomisch motivierte Investitionen zu begrenzen
Durch die 2015 eingeführte Möglichkeit zur Gründung fachgruppengleicher MVZ sei faktisch der gesamte vertragszahnärztliche Versorgungsmarkt dem Zugriff von Finanzinvestoren geöffnet worden



Ärzteverbände warnen vor einem wachsenden Einfluss renditeorientierter Investoren auf die medizinische Versorgung in Deutschland. Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Zahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) fordern gesetzliche Initiativen, um die kommerziellen Interessen im Gesundheitswesen transparenter zu gestalten und rein ökonomisch motivierte Investitionen zu begrenzen. Die Experten äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen zu einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über Anträge der Linksfraktion und der AfD-Fraktion.

Die Linksfraktion spricht sich in ihrem Antrag (19/14372) für mehr Transparenz aus, wenn Kapitalgesellschaften in das Gesundheitssystem investieren. Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/17130), die wohnortnahe Versorgung mit ärztlichen Leistungen zu stärken. Eine Möglichkeit zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum sei die Stärkung von kommunalen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) können nach Angaben der Bundesregierung von zugelassenen Ärzten und Krankenhäusern, von Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen, gemeinnützigen Trägern und anerkannten Praxisnetzen gegründet werden. Ferner bestehe für Kommunen die Möglichkeit, MVZ zu gründen. In den MVZ können mehrere Ärzte verschiedener oder gleicher Fachrichtungen unter einem Dach arbeiten. Geleitet wird ein MVZ immer von einem Arzt.

Die BÄK sprach von einem wachsenden Klärungs- und Strukturierungsbedarf im Hinblick auf die deutlich zunehmenden Aktivitäten von Investoren im Gesundheitswesen. Es sei nicht hinnehmbar, dass immer mehr ökonomische Parameter das ärztliche Handeln bestimmten. Wenn Ärzte von kapitalgetriebenen Fremdinvestoren angehalten würden, nach kommerziellen Vorgaben zu handeln, gerieten sie in einen schwer lösbaren Zielkonflikt.

Auch die KZBV erklärte, die Entwicklung werde mit Sorge gesehen. Durch die 2015 eingeführte Möglichkeit zur Gründung fachgruppengleicher MVZ sei faktisch der gesamte vertragszahnärztliche Versorgungsmarkt dem Zugriff von Finanzinvestoren geöffnet worden.

Der Vorstand des BKK-Dachverbandes, Franz Knieps, wandte sich gegen eine Differenzierung in "gutes" oder "schlechtes" Geld im Gesundheitswesen. Es gebe keine Belege für die Behauptung, dass Kapitalinvestoren nur am schnellen Gewinn interessiert seien. Dass MVZ hauptsächlich in Städten betrieben würden, sei verständlich, weil dort auch die meisten Menschen lebten. Statt über Träger zu debattieren, sollte die Versorgungsqualität im Vordergrund stehen. Ein Wettbewerb um Qualität würde den Markt für eine einseitige Renditeorientierung unmöglich machen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 17.06.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen