Auskunftssperren im Melderegister


Auskunftspflichten der Meldebehörden ermöglichen es laut Vorlage "jedermann, in Erfahrung zu bringen, wo andere Personen wohnen und sich somit gewöhnlich aufhalten"
Die politisch motivierte Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke "deutlich die Bedrohungslage für politische Mandatsträger in Deutschland vor Augen geführt"



Auf "Auskunftssperren für politische Mandatsträger in Bund, Ländern und Kommunen" zielt ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (19/17252) ab. Wie die Fraktion in der Vorlage darlegt, hat die politisch motivierte Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke "deutlich die Bedrohungslage für politische Mandatsträger in Deutschland vor Augen geführt". Generell häuften sich in jüngerer Zeit die Angriffe auf Politiker sowie Drohungen gegen sie. Dabei sei nicht auszuschließen, dass diese durch zuvor erteilte Melderegisterauskünfte begünstigt wurden, denn laut Bundesmeldegesetz könnten Name und Anschrift einer in Deutschland gemeldeten Person " im Wege einer einfachen Melderegisterauskunft ohne Angabe eines Grundes von jedermann bei der zuständigen Meldebehörde erfragt werden". Darüber hinaus erlaube das Gesetz weitergehende Auskünfte, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

Diese Auskunftspflichten der Meldebehörden ermöglichen es laut Vorlage "jedermann, in Erfahrung zu bringen, wo andere Personen wohnen und sich somit gewöhnlich aufhalten". Dies ermögliche nicht nur eine Kontaktaufnahme in deren Interesse, sondern erleichtere auch Straftaten gegen die betroffenen Personen und ihre Familien. Deshalb dürften diese Daten nicht herausgegeben werden, "wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen Person durch die Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann". Um die Herausgabe von Daten zu unterbinden, sei für den betroffene Person in solchen Fällen im Melderegister eine Auskunftssperre einzutragen.

Der Gesetzentwurf sieht dazu die Einführung einer gesetzlichen Vermutung vor, dass im Falle von Mitgliedern des Bundestages und der Landesparlamente sowie der Vertreter in kommunalen Gebietskörperschaften, Wahlbeamten wie etwa Bürgermeistern sowie politischen Beamten wie Regierungspräsidenten die Voraussetzungen für eine Auskunftssperre gemäß Paragraf 51 des Bundesmeldegesetzes vorliegen. Diese Sperre soll auf deren Antrag hin für die Dauer der Legislaturperiode eingetragen werden. Zugleich soll die Regelung nach dem Willen der Fraktion auf Angehörige dieser Personen ausgeweitet werden, "da die Auskunftssperre sonst leicht durch eine Abfrage der Daten der Partner oder der Kinder, die im gleichen Haushalt leben, umgangen werden könnte". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 17.06.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen