Grüne fragen nach Notrufsystem eCall


Nach der eCall-Verordnung müssten alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen so ausgestattet sein
Die Einführung des automatisierten und autonomen Fahrens sowie weiterer digitaler Neuerungen im Fahrzeugbereich wird anhaltend kontrovers diskutiert, so etwa im Hinblick auf die umstrittene Norm des § 63a des Straßenverkehrsgesetzes – StVG – und die auch international diskutierte Unfalldatenspeicherung



Nach dem Einsatz des automatische Notrufsystems eCall (Emergency Call) in Pkw und leichten Nutzfahrzeugen erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (19/18340) verweisen die Abgeordneten darauf, dass in allen ab dem 1. April 2018 neu typgenehmigten Modellen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen entsprechend einer europäischen Regelung das automatische Notrufsystem eCall verbaut sein müsste. Ziel dessen sei es, den Zeitraum zwischen einem Unfall und dem Eintreffen der Rettungskräfte auf ein Minimum zu reduzieren, heißt es.

Nach der eCall-Verordnung müssten alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen so ausgestattet sein, "dass nach einem Unfall ein Notruf an die Nummer 112 abgesetzt und ein Minimaldatensatz automatisch an die Notrufleitstelle übermittelt werden kann". Der Minimaldatensatz sei standardisiert und enthalte im Wesentlichen die Koordinaten des Unfallorts, Fahrtrichtung, FIN, Typ des Fahrzeugs, Antriebstechnologie und die Angabe, ob der Notruf automatisch oder manuell ausgelöst wurde, schreiben die Grünen.

Die Bundesregierung wird nun gefragt, wie viele Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen derzeit in Deutschland zugelassen werden können und in wie vielen dieser Modelle ein gesetzlich vorgeschriebenes eCall-System nach den Vorgaben der eCall-Verordnung eingebaut ist. Ob die Bundesregierung plant, den freiwilligen Einbau eines eCall-Systems in Gebrauchtwagen zu fördern, wollen die Parlamentarier ebenfalls wissen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Einführung des automatisierten und autonomen Fahrens sowie weiterer digitaler Neuerungen im Fahrzeugbereich wird anhaltend kontrovers diskutiert, so etwa im Hinblick auf die umstrittene Norm des § 63a des Straßenverkehrsgesetzes – StVG – und die auch international diskutierte Unfalldatenspeicherung. Einerseits wollte die EU beispielhafte Unterstützung bei der Digitalisierung der Kfz-Branche leisten. Andererseits gab und gibt es weitreichende datenschutzrechtliche Befürchtungen hinsichtlich Art, Umfang und Weitergabe der erfassten Informationen und Daten an Dritte. Denn die gesetzlich angeordnete Vernetzung des eigenen Fahrzeugs mit Rettungsstellen geschieht vollautomatisch und ohne eine Einwirkungsmöglichkeit der Kfz-Besitzer.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 19.04.20
Newsletterlauf: 31.07.20



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