Fünf bis 15 Prozent aller KI-Systeme ein Risiko
Geplante EU-Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Anwendung Künstlicher IntelligenzHochrisikosystem im Sinne des Verordnungsvorschlags
Biometrische Erkennung im öffentlichen Raum durch Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) ist europarechtlich auszuschließen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/1663) auf eine Kleine Anfrage (20/1286) der AfD-Fraktion. Man teile grundsätzlich die von der EU vorgenommene Einstufung biometrischer Erkennungssysteme in die dort vorgesehenen Risikostufen.
Die Europäische Kommission gehe in ihrer Folgenabschätzung davon aus, dass fünf bis 15 Prozent aller KI-Systeme ein Hochrisikosystem im Sinne des Verordnungsvorschlags darstellen, heißt es in der Antwort weiter.
Die Abgeordneten der AfD-Fraktion hatten gefragt, wie viele der aktuell im Raum der Europäischen Union eingesetzten KI-Lösungen als hochriskant einzustufen wären und wie viele als minimal riskant. Die Abgeordneten beziehen sich in ihrer Anfrage auf eine durch die EU-Kommission vorgeschlagene Verordnung "zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz". (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 31.05.22
Newsletterlauf: 03.08.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).