Fünf bis 15 Prozent aller KI-Systeme ein Risiko
Geplante EU-Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Anwendung Künstlicher IntelligenzHochrisikosystem im Sinne des Verordnungsvorschlags
Biometrische Erkennung im öffentlichen Raum durch Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) ist europarechtlich auszuschließen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/1663) auf eine Kleine Anfrage (20/1286) der AfD-Fraktion. Man teile grundsätzlich die von der EU vorgenommene Einstufung biometrischer Erkennungssysteme in die dort vorgesehenen Risikostufen.
Die Europäische Kommission gehe in ihrer Folgenabschätzung davon aus, dass fünf bis 15 Prozent aller KI-Systeme ein Hochrisikosystem im Sinne des Verordnungsvorschlags darstellen, heißt es in der Antwort weiter.
Die Abgeordneten der AfD-Fraktion hatten gefragt, wie viele der aktuell im Raum der Europäischen Union eingesetzten KI-Lösungen als hochriskant einzustufen wären und wie viele als minimal riskant. Die Abgeordneten beziehen sich in ihrer Anfrage auf eine durch die EU-Kommission vorgeschlagene Verordnung "zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz". (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 31.05.22
Newsletterlauf: 03.08.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
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Konformitätsbewertung von Produkten
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