Fünf bis 15 Prozent aller KI-Systeme ein Risiko
Geplante EU-Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Anwendung Künstlicher IntelligenzHochrisikosystem im Sinne des Verordnungsvorschlags
Biometrische Erkennung im öffentlichen Raum durch Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) ist europarechtlich auszuschließen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/1663) auf eine Kleine Anfrage (20/1286) der AfD-Fraktion. Man teile grundsätzlich die von der EU vorgenommene Einstufung biometrischer Erkennungssysteme in die dort vorgesehenen Risikostufen.
Die Europäische Kommission gehe in ihrer Folgenabschätzung davon aus, dass fünf bis 15 Prozent aller KI-Systeme ein Hochrisikosystem im Sinne des Verordnungsvorschlags darstellen, heißt es in der Antwort weiter.
Die Abgeordneten der AfD-Fraktion hatten gefragt, wie viele der aktuell im Raum der Europäischen Union eingesetzten KI-Lösungen als hochriskant einzustufen wären und wie viele als minimal riskant. Die Abgeordneten beziehen sich in ihrer Anfrage auf eine durch die EU-Kommission vorgeschlagene Verordnung "zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz". (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 31.05.22
Newsletterlauf: 03.08.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Befristung von Arbeitsverträgen
Nach einer Konferenz mit dem Titel "Gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft - Auf dem Weg zu einer Reform des WissZeitVG" am 27. Juni 2022 will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf Basis einer Evaluation das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) im Sommer/Herbst 2022 diskutieren. Im Anschluss daran soll ein Referentenentwurf zur Änderung vorgelegt werden.
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Aufarbeitung des Wirecard-Skandals
Die AfD-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, seit wann ihr Erkenntnisse über den Aufenthaltsort des seit Juni 2020 flüchtigen früheren Wirecard-Managers Jan Marsalek vorliegen. In einer Kleinen Anfrage (20/1947) erkundigen sich die Abgeordneten, wann der frühere Bundesaußenminister Heiko Maas, der frühere Bundesfinanzminister Olaf Scholz, der frühere Bundesinnenminister Horst Seehofer und die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel über ein "nach Presseberichten" unterbreitetes Angebot russischer Dienste informiert wurden, Jan Marsalek durch den Bundesnachrichtendienst verhören zu lassen.
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Offenlegung angefragter Informationen
Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort (20/2003) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (20/1694) zum flüchtigen Ex-Wirecard-Manager Jan Marsalek, einige Fragen nicht beantworten zu können. Dies betreffe solche Informationen, die "in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren". Das Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung finde seine Grenzen in den "schutzwürdigen Interessen des Staatswohls", schreibt die Regierung.
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Verhandlungsstand der Bankenunion
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ein gut regulierter und integrierter europäischer Bankensektor mit einheitlichem Regelwerk und einheitlichem Aufsichts- sowie Abwicklungsmechanismus zum Abbau von Risiken beiträgt. Dies gelte auch in Bezug auf mögliche Risiken durch notleidende Kredite, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1982) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/1721).
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Neue Registerbehörde des Bewacherregisters
Das Statistische Bundesamt soll neue Registerbehörde des Bewacherregisters werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zum Übergang des Bewacherregisters vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf das Statistische Bundesamt" (20/993) hervor, dem der Ausschuss für Inneres und Heimat gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der AfD-Fraktion zustimmte.