Entscheidungsbefugnis über die Luftfahrzeuge


Bußgelder wegen Verstößen gegen Nachtflugbeschränkungen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG)




Bei Verstößen gegen die Nachtflugbeschränkungen sollen Bußgelder zukünftig nicht nur gegen den Piloten, sondern auch gegen die Fluggesellschaft, die das Flugzeug als Halter oder aufgrund eines Leasing-Vertrages betreibt, verhängt werden können. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (20/1532) zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vor.

Der Bundesrat verweist in seiner Begründung darauf, dass es in zunehmendem Maße in den Abend- und Nachtstunden zu verspäteten Starts und Landungen komme. Diese Verspätungen seien unter anderem auf Wetterbedingungen, Kapazitätsengpässe im Luftraum, der Flugsicherung und der Bodenabfertigung zurückzuführen. Auch wenn die Piloten die endgültige Entscheidungsbefugnis über die Luftfahrzeuge hätten, so seien Fluggesellschaften verantwortlich für die Flugplanung und nicht einkalkulierte Zeitpuffer.

Da die Piloten ihre Entscheidung über Start und Landung im Spannungsfeld zwischen arbeitsvertraglicher Loyalität und Einhaltung der Flugbetriebsbeschränkungen treffen müssten, sei es "nicht angemessen, nur gegen diese ein Bußgeld verhängen zu können", heißt es in der Gesetzesvorlage. (Deutscher Bundesrat: ra)

eingetragen: 31.05.22
Newsletterlauf: 02.08.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen