Anforderungen an Integrität


Gesetzentwurf der AfD: Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung ausweiten
Auch wenn die Gesetzesänderung für eine Aufarbeitung der 'Maskenaffäre' zu spät kommt, ist das Problem einer eventuellen Straflosigkeit in zukünftigen Fällen nicht vom Tisch




Unter anderem in Reaktion auf die juristische Aufarbeitung der sogenannten "Maskenaffäre" fordert die AfD-Fraktion eine Ausweitung der Strafrechtsnorm zur Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (Paragraf 108e Strafgesetzbuch). Konkret soll nach einem Gesetzentwurf der Fraktion (20/2777) ein Mandatsträger auch dann bestraft werden können, wenn sich die Vorteilsnahme auf eine Handlung beziehungsweise Unterlassung "unter Ausnutzung seiner durch das Mandat erlangten Autorität oder Position" bezieht.

Bisher ist der Bezug zur "Wahrnehmung seines Mandats" Voraussetzung für die Strafbarkeit. Zudem schlägt die Fraktion vor, die Qualifizierung der Handlung beziehungsweise Unterlassung "im Auftrag oder auf Weisung" zu streichen.

Zur Begründung verweist die Fraktion unter anderem auf das Verfahren gegen einen ehemaligen Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion der vergangenen Wahlperiode. Das ehemalige CSU-Mitglied hatte für Vermittlungstätigkeiten im Rahmen der Bestellung von Schutzmasken Provision erhalten. Wie die Fraktion ausführt, habe das Oberlandesgericht in München dargelegt, dass dieses Handeln nicht unter das Tatbestandsmerkmal "bei der Wahrnehmung seines Mandats" falle.

"Auch wenn die Gesetzesänderung für eine Aufarbeitung der 'Maskenaffäre' zu spät kommt, ist das Problem einer eventuellen Straflosigkeit in zukünftigen Fällen nicht vom Tisch. An Volksvertreter dürfen zu Recht hohe Anforderungen an deren Integrität gestellt werden; denn schließlich dienen sie dem gesamten Volk und nicht ihrer Brieftasche", führt die Fraktion weiter aus. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 26.07.22
Newsletterlauf: 12.09.22


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen