Anforderungen an Integrität
Gesetzentwurf der AfD: Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung ausweiten
Auch wenn die Gesetzesänderung für eine Aufarbeitung der 'Maskenaffäre' zu spät kommt, ist das Problem einer eventuellen Straflosigkeit in zukünftigen Fällen nicht vom Tisch
Unter anderem in Reaktion auf die juristische Aufarbeitung der sogenannten "Maskenaffäre" fordert die AfD-Fraktion eine Ausweitung der Strafrechtsnorm zur Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (Paragraf 108e Strafgesetzbuch). Konkret soll nach einem Gesetzentwurf der Fraktion (20/2777) ein Mandatsträger auch dann bestraft werden können, wenn sich die Vorteilsnahme auf eine Handlung beziehungsweise Unterlassung "unter Ausnutzung seiner durch das Mandat erlangten Autorität oder Position" bezieht.
Bisher ist der Bezug zur "Wahrnehmung seines Mandats" Voraussetzung für die Strafbarkeit. Zudem schlägt die Fraktion vor, die Qualifizierung der Handlung beziehungsweise Unterlassung "im Auftrag oder auf Weisung" zu streichen.
Zur Begründung verweist die Fraktion unter anderem auf das Verfahren gegen einen ehemaligen Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion der vergangenen Wahlperiode. Das ehemalige CSU-Mitglied hatte für Vermittlungstätigkeiten im Rahmen der Bestellung von Schutzmasken Provision erhalten. Wie die Fraktion ausführt, habe das Oberlandesgericht in München dargelegt, dass dieses Handeln nicht unter das Tatbestandsmerkmal "bei der Wahrnehmung seines Mandats" falle.
"Auch wenn die Gesetzesänderung für eine Aufarbeitung der 'Maskenaffäre' zu spät kommt, ist das Problem einer eventuellen Straflosigkeit in zukünftigen Fällen nicht vom Tisch. An Volksvertreter dürfen zu Recht hohe Anforderungen an deren Integrität gestellt werden; denn schließlich dienen sie dem gesamten Volk und nicht ihrer Brieftasche", führt die Fraktion weiter aus. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 26.07.22
Newsletterlauf: 12.09.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Kernkraftwerk kein Notstromaggregat
Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
-
Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.
-
Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.
-
Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
-
AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.