Energie-Kartell: FDP kontra EU-Kommission


FDP regt an: "Joint Venture" soll künftig die Energienetze betreiben - Preismanipulationen im Strom- und Gashandel durch eine "Echtzeitanalyse der Handelsvorgänge" aufdecken
Systembetreiber dürfe weder selbst noch über nachgeordnete verbundene Gesellschaften in der Energieerzeugung oder im Energiehandel tätig sein


(19.02.08) - Die FDP-Fraktion schlägt in einem Antrag vor, die Betreiber der Energieversorgungsnetze zu verpflichten, ihre Netze in einer Gesellschaft zusammenzufassen und als "Joint Venture" einem unabhängigen Systembetreiber zu übertragen. Dieser Systembetreiber dürfe weder selbst noch über nachgeordnete verbundene Gesellschaften in der Energieerzeugung oder im Energiehandel tätig sein.

An einer solchen "Netz AG" könnten die jetzigen Netzbetreiber Anteile erhalten, die dem Wert der von ihnen eingebrachten Netze entsprechen. Der unabhängige Systembetreiber solle für Investitionsentscheidungen verantwortlich sein und Zugriff auf die dafür notwendigen Ressourcen haben, so die Abgeordneten.

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, auf EU-Ebene für dieses Modell zu werben, das als Alternative zu den aktuellen Vorschlägen der Brüsseler Kommission für eine eigentumsrechtliche Entflechtung angesehen wird. Darüber hinaus sollten die vier großen deutschen Energieversorger verpflichtet werden, einen einheitlichen deutschen Regel-Energiemarkt zu organisieren, der sich ausschließlich an technischen Kriterien und nicht an den Eigentumsgrenzen orientiert.

Vorgeschlagen wird darüber hinaus, die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung so zu ändern, dass zumindest vorübergehend diejenigen Unternehmen einen bevorzugten Netzzugang bei Engpässen im deutschen Übertragungsnetz erhalten, die neu auf den Markt treten oder deren Marktanteil derzeit gering ist. Die Einnahmen aus dem "Engpass-Management" sollten für den Ausbau dieser Engpass-Stellen verwendet werden und nicht den Nutzern der Netze zugute kommen, heißt es in dem Antrag.

Ebenso treten die Abgeordneten dafür ein, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und den Anschluss dezentraler Energiequellen an das vorhandene Netz zu vereinfachen. Beim Ausbau des Übertragungsnetzes sollten solche Ausbauprojekte begünstigst werden, die das Netz an die Erfordernisse der steigenden Handelsströme im europäischen Binnenmarkt anpassen. Geprüft werden müsse überdies, ob bei einem weiterhin zögerlichen Ausbau von grenzüberschreitenden "Kuppelkapazitäten" die Netzbetreiber verpflichtet werden sollten, diese Kapazitäten zu erweitern.

Eine unabhängige Marktbeobachtungsstelle, etwa bei der Bundesnetzagentur, sollte nach den Vorstellungen der Liberalen damit beauftragt werden, Preismanipulationen im Strom- und Gashandel durch eine "Echtzeitanalyse der Handelsvorgänge" aufzudecken.

Ziel des Antrags der Liberalen ist es, die hohen Energiepreise "an ihrer Wurzel zu bekämpfen". Die verkrustete Marktstruktur der deutschen Energiewirtschaft lasse sich durch eine reine Verhaltensregulierung nicht in den Wettbewerb überführen, so die FDP. Ein intensiverer Wettbewerb sei vor allem dann zu erwarten, wenn das verfügbare Stromangebot durch den Bau neuer Kraftwerke die nachgefragte Strommenge deutlich übersteigt und insgesamt die Zahl unabhängiger Erzeuger sowie die wettbewerbswirksamen Strommengen spürbar ansteigen, schreibt die Fraktion. (FDP: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen