Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Anwendung und Umsetzung des Digital Services Act: 703 Beschwerden über mögliche Verstöße gegen den DSA
Ziel der Gesetzgebung ist es, einen freien und fairen Wettbewerb im digitalen Sektor zu ermöglichen und ein sicheres Online-Umfeld für Nutzer digitaler Dienste und für Unternehmen zu schaffen
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/14432) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/14037) hervor.
In der Koordinierungsstelle konnten bislang 22,5 Planstellen besetzt werden. Neben Bonn seien einzelne Stellen an den Standorten Berlin und Mainz besetzt worden, heißt es in der Antwort weiter.
Die Bundesregierung schreibt, die Koordinierungsstelle habe bisher förmliche Verfahren der EU-Kommission gegen die Plattformen X (Verfahrenseröffnung am 18. Dezember 2023), TikTok (Verfahrenseröffnung am 19. Februar 2024) sowie AliExpress (Verfahrenseröffnung am 14. März 2024) unterstützt. Auch habe die Koordinierungsstelle der EU-Kommission im Rahmen einer Abfrage in der Working Group 4 "Online Market Places and Consumer Protection" des Europäischen Gremiums für digitale Dienste Informationen zu den sehr großen Online-Plattformen Temu und Shein übermittelt. Im Anschluss sei am 31. Oktober 2024 ein förmliches Verfahren nach Artikel 66 Absatz 1 des DSA eröffnet worden.
Darüber hinaus habe die Koordinierungsstelle die Digital Services Coordinators (DSC) anderer EU-Mitgliedstaaten bei Ermittlungen unterstützt. Unter anderem das belgische Institut für Postdienste und Telekommunikation auf eine Informationsanfrage zu Telegram sowie den irischen DSC Coimisiún na Meán auf die Informationsanfrage durch regelmäßige Übersendung von entsprechenden Beschwerden zur Benennung einer Kontaktperson beziehungsweise zu Meldeverfahren. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 04.02.25
Newsletterlauf: 27.03.25
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.