EU-Eigenkapitalrichtlinie verschoben


EU-Richtlinienentwurf zur Reduzierung von steuerbedingten Verschuldungsanreizen
Anstehende Beratungen über andere EU-Steuerdossiers, die mit DEBRA in Verbindung stehen




Auf einer Sitzung des EU-Rates für Wirtschaft und Finanzen am 6. Dezember 2022 haben die EU-Mitgliedsländer auf Vorschlag der tschechischen Präsidentschaft entschieden, die Beratungen über den Richtlinienentwurf zur Festlegung von Vorschriften für einen Freibetrag zur Reduzierung der steuerlichen Begünstigung von Fremd- gegenüber Eigenkapitalfinanzierungen und für die Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinsen für Körperschaftsteuerzwecke (Debt Equity Bias Reduction Allowance - DEBRA) zu verschieben.

Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5119) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/4869) mit. Hintergrund der Verschiebung sind nach Angaben der Bundesregierung laufende oder noch anstehende Beratungen über andere EU-Steuerdossiers, die mit DEBRA in Verbindung stehen.

Auf die Frage nach möglichen staatlichen Einnahmeverlusten durch DEBRA antwortet die Regierung, die EU-Kommission gehe von einer aufkommensneutralen Wirkung aus. Über einzelne Regelungsvorschläge des Richtlinienentwurfs sei die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Auch über mögliche Wettbewerbseffekte könne noch nichts gesagt werden.

In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage hatte die Unionsfraktion Zweifel geäußert, dass Unternehmen durch DEBRA bei steigenden ökonomischen Unsicherheiten stärker und widerstandsfähiger gegen externe Schocks gemacht werden könnten. Es sei unklar, ob eine Reduzierung der Abzugsfähigkeit von Zinsen für eine Fremdkapitalfinanzierung nicht eher eine innovationshemmende Wirkung haben werde. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.01.23
Newsletterlauf: 28.03.23


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen