Arbeiten im Online- und Versandhandel
Arbeitsbedingungen im Versand- und Onlinehandel
Seit Jahren befindet sich der Versand- und Internet-Einzelhandel im Wachstum - Die Unternehmen in der Branche verzeichnen gigantische Umsatzsteigerungen
Von den im Jahr 2021 begonnenen 82.000 Arbeitsverhältnissen im Online- und Versandhandel sind rund 57 Prozent befristet gewesen. Das schreibt die Bundesregierung unter Bezug auf Daten der Bundesagentur für Arbeit in einer Antwort (20/5024) auf eine Kleine Anfrage (20/4793) der Fraktion Die Linke. Insgesamt sind demnach rund 184.000 Menschen in diesem Bereich tätig.
Das Medianentgelt in dieser Wirtschaftsklasse hat 2021 für Vollzeitbeschäftigte bei 2.854 Euro gelegen und knapp 30 Prozent der Beschäftigten erzielten ein Einkommen im unteren Entgeltbereich, also zu einem sogenannten Niedriglohn. Bezogen auf alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten lag das Medianentgelt bei 3.516 Euro und rund 18 Prozent arbeiteten für einen Niedriglohn. Wie die Regierung weiter ausführt, sind 2021 rund 1.800 Ausbildungsverträge im Bereich Online- und Versandhandel abgeschlossen worden.
Vorbemerkung der Fragesteller
Seit Jahren befindet sich der Versand- und Internet-Einzelhandel im Wachstum. Die Unternehmen in der Branche verzeichnen gigantische Umsatzsteigerungen. Der Marktführer Amazon hat seinen Umsatz von 2011 bis 2021 weltweit fast verzehnfacht und in Deutschland immerhin mehr als verfünffacht. So beständig wie das Umsatzwachstum ist auch die Kritik an den Arbeitsbedingungen in den Versand- und Logistikzentren. Beschäftigte von Amazon berichten über unglaublichen Leistungsdruck und ständige Überwachung. Jeder Arbeitsschritt wird kontrolliert.
Die Situation verbessern könnte aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine stärkere Mitbestimmung der Beschäftigten und die Bindung an Tarifverträge. Die Regel in der Branche ist, dass einige der Großen Tarifverträge kategorisch ablehnen und sich kollektiven Vereinbarungen verweigern. Die Fragestellerinnen und Fragesteller wollen sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild von den Arbeitsbedingungen im gesamten Versand- und Internet-Einzelhandel in den vergangenen Jahren machen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 24.01.23
Newsletterlauf: 29.03.23
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
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