Energie: Sektorgutachten der Monopolkommission


Gefordert: Angemessene Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse in der Stromerzeugung durch Marktmachtberichte
Monopolkommission spricht sich dafür aus, die Regulierung von Wasserstoffnetzen an Marktbedingungen auszurichten und Quersubventionierung zu verhindern



Das 8. Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß Paragraf 62 des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem Titel "Energie 2021: Wettbewerbschancen bei Strombörsen, E-Ladesäulen und Wasserstoff nutzen" liegt als Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/32686) vor. Die Monopolkommission thematisiert darin die Wettbewerbsverhältnisse in der Stromerzeugung, die Stärkung des Wettbewerbs unter Strombörsen im kurzfristigen Stromhandel in Deutschland, wettbewerbspolitische Analysen und Empfehlungen zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie die Regulierung einer Wasserstoffwirtschaft.

Gefordert wird unter anderem eine angemessene Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse in der Stromerzeugung durch Marktmachtberichte. Das aktuell erhöhte Intervall für die Veröffentlichung des Marktmachtberichts erscheine vor dem Hintergrund der sich im Zusammenhang mit der Energiewende derzeit schnell ändernden Marktverhältnisse geboten, schreibt die Monopolkommission. Angeregt wird zudem, den Wettbewerb unter Strombörsen zu fördern.

Mit Blick auf den Aufbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland wird in dem Bericht darauf verwiesen, dass neben einer hinreichenden Zubaumenge auch die Form des Zubaus und die Schaffung wirksamen Wettbewerbs zwischen Ladesäulenbetreibern verstärkt in den Blick genommen werden sollten. Ladekundinnen und -kunden benötigten beim öffentlichen Laden von Elektrofahrzeugen Ausweichalternativen. Solche Alternativen beträfen das bloße Vorhandensein von Ladepunkten, aber auch Alternativen unter den Betreibern von Ladepunkten. Es komme daher auf eine lokale Durchmischung der Ladepunkte verschiedener im Wettbewerb agierender Betreiber von Ladepunkten an.

Schließlich spricht sich die Monopolkommission dafür aus, die Regulierung von Wasserstoffnetzen an Marktbedingungen auszurichten und Quersubventionierung zu verhindern. Die Regulierung von Wasserstoffnetzen unterscheide sich deutlich von der bestehenden Erdgasnetzregulierung, schreibt die Monopolkommission. In Hinblick auf die Finanzierung der Wasserstoffnetze sei gesetzlich von Beginn an eine getrennte Finanzierung von Wasserstoff- und Erdgasnetzen vorzugegeben, wird gefordert. Die Monopolkommission weist zugleich darauf hin, dass insbesondere Gasnetzbetreiber, die auch Wasserstoffnetze betreiben, Anreizen unterlägen, eine Quersubventionierung des Erdgasgeschäfts zulasten der Wasserstoffnetzkunden zu betreiben. "Sollte sich herausstellen, dass es trotz buchhalterischer Entflechtung zur Quersubventionierung kommt, sollte auch eine gesellschaftsrechtliche Entflechtung in Betracht gezogen werden", wird verlangt. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 18.11.21
Newsletterlauf: 20.01.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen