Energie: Sektorgutachten der Monopolkommission


Gefordert: Angemessene Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse in der Stromerzeugung durch Marktmachtberichte
Monopolkommission spricht sich dafür aus, die Regulierung von Wasserstoffnetzen an Marktbedingungen auszurichten und Quersubventionierung zu verhindern



Das 8. Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß Paragraf 62 des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem Titel "Energie 2021: Wettbewerbschancen bei Strombörsen, E-Ladesäulen und Wasserstoff nutzen" liegt als Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/32686) vor. Die Monopolkommission thematisiert darin die Wettbewerbsverhältnisse in der Stromerzeugung, die Stärkung des Wettbewerbs unter Strombörsen im kurzfristigen Stromhandel in Deutschland, wettbewerbspolitische Analysen und Empfehlungen zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie die Regulierung einer Wasserstoffwirtschaft.

Gefordert wird unter anderem eine angemessene Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse in der Stromerzeugung durch Marktmachtberichte. Das aktuell erhöhte Intervall für die Veröffentlichung des Marktmachtberichts erscheine vor dem Hintergrund der sich im Zusammenhang mit der Energiewende derzeit schnell ändernden Marktverhältnisse geboten, schreibt die Monopolkommission. Angeregt wird zudem, den Wettbewerb unter Strombörsen zu fördern.

Mit Blick auf den Aufbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland wird in dem Bericht darauf verwiesen, dass neben einer hinreichenden Zubaumenge auch die Form des Zubaus und die Schaffung wirksamen Wettbewerbs zwischen Ladesäulenbetreibern verstärkt in den Blick genommen werden sollten. Ladekundinnen und -kunden benötigten beim öffentlichen Laden von Elektrofahrzeugen Ausweichalternativen. Solche Alternativen beträfen das bloße Vorhandensein von Ladepunkten, aber auch Alternativen unter den Betreibern von Ladepunkten. Es komme daher auf eine lokale Durchmischung der Ladepunkte verschiedener im Wettbewerb agierender Betreiber von Ladepunkten an.

Schließlich spricht sich die Monopolkommission dafür aus, die Regulierung von Wasserstoffnetzen an Marktbedingungen auszurichten und Quersubventionierung zu verhindern. Die Regulierung von Wasserstoffnetzen unterscheide sich deutlich von der bestehenden Erdgasnetzregulierung, schreibt die Monopolkommission. In Hinblick auf die Finanzierung der Wasserstoffnetze sei gesetzlich von Beginn an eine getrennte Finanzierung von Wasserstoff- und Erdgasnetzen vorzugegeben, wird gefordert. Die Monopolkommission weist zugleich darauf hin, dass insbesondere Gasnetzbetreiber, die auch Wasserstoffnetze betreiben, Anreizen unterlägen, eine Quersubventionierung des Erdgasgeschäfts zulasten der Wasserstoffnetzkunden zu betreiben. "Sollte sich herausstellen, dass es trotz buchhalterischer Entflechtung zur Quersubventionierung kommt, sollte auch eine gesellschaftsrechtliche Entflechtung in Betracht gezogen werden", wird verlangt. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 18.11.21
Newsletterlauf: 20.01.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen