Einsatz von Backdoors verurteilen
Ausschuss lehnt FDP-Vorstoß zu Vorratsdatenspeicherung ab
FDP fordert: Staatliche Beteiligung an digitalen Grau- und Schwarzmärkten für Sicherheitslücken ablehnen
Die FDP-Fraktion ist mit einem Forderungskatalog zum Thema "Digitalisierung und Bürgerrechte" im Innenausschuss gescheitert. Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD lehnte das Gremium einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion (19/14058) bei Enthaltung der Fraktionen von AfD und Linken und Zustimmung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Nach der Vorlage, die zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, soll die Bundesregierung die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung aufheben und als Alternative eine begrenzte anlassbezogene Speicherpflicht auf richterliche Anordnung hin einführen. Auch wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, "der IT-Sicherheit höchste Priorität einzuräumen".
Hierzu gehöre, den Einsatz von sogenannten Backdoors zu verurteilen und eine staatliche Beteiligung an digitalen Grau- und Schwarzmärkten für Sicherheitslücken abzulehnen. Zudem soll die Bundesregierung nach dem Willen der FDP-Fraktion unter anderem von der Geheimhaltung von IT-Sicherheitslücken absehen und ein "Schwachstellen-Management" für den Umgang mit solchen Sicherheitslücken einrichten. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 30.06.21
Newsletterlauf: 05.10.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.