Beschränkung von Monopolunternehmen gefordert
Digitalpolitik ernst nehmen – Datenpolitik der Bundesregierung ambitionieren und internationale Monopolunternehmen beschränken
Das grundsätzliche Bekenntnis der Strategie zum Datenschutz spiegele sich nicht hinreichend in konkreten Maßnahmen wider
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, bestehende Rechtsunsicherheiten in Bezug auf den Erlaubnisrahmen sowie auf Haftungsfragen einer gemeinwohlorientierten Bereitstellung und Nutzung von Daten zügig zu beseitigen. In einem Antrag (19/30967) machen sich die Abgeordneten weiter dafür stark, dass Verbraucherinteressen in der Ausarbeitung der ePrivacy-Verordnung Vorrang vor den Interessen der digitalen Werbewirtschaft haben.
Dies umfasse auch das Vorhaben, Hersteller von Internet-Browsern auf ein "data protection by design"-Prinzip zu verpflichten und Kontroll- und Sanktionsmechanismen in Anlehnung an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu integrieren, heißt es in dem Antrag.
eingetragen: 30.06.21
Newsletterlauf: 05.10.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).