Einfluss von Lobbyisten


Einflussnahme von Interessenvertretern aus den Bereichen Umwelt, Klima, Landwirtschaft und Energie auf die Arbeit in den Bundesministerien
Bei den Themen Klima, Umwelt, Energie, Wirtschaft sowie Ernährung und Landwirtschaft wird die Bundesregierung von zahlreichen Interessenvertretern aus verschiedenen Lobbyorganisationen beraten



Nach der Einflussnahme von Interessenvertretern aus den Bereichen Umwelt, Klima, Landwirtschaft und Energie auf die Arbeit in den Bundesministerien erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/3427). So will sie unter anderem wissen, in welchen Ministerien und auf welchen Positionen sowie Planstellen "ehemalige Mitarbeiter, Funktionsträger und sogenannte Aktivisten" von Organisationen wie etwa Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Bioland, Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Deutsche Umwelthilfe, Footwatch, Greenpeace, Naturschutzbund (NABU) oder World Wide Fund for Nature (WWF) seit Dezember 2021 eingestellt wurden.

Auch nach den konkreten Aufgaben der vormals in diesen Organisationen beschäftigten Personen und ihrer Vergütung fragen die Abgeordneten sowie nach der Akzeptanz rechtswidriger Handlungen: So soll die Bundesregierung angeben, ob ihr bekannt sei, "ob beziehungsweise welche der genannten Organisationen für ihre Aktionen auch rechtswidrige Handlungen wie Blockaden oder Sach- und Naturbeschädigungen als Aktionsform akzeptieren", heißt es in der Anfrage.

Weiter interessiert die Abgeordneten, in welche Kommissionen und Gremien vor allem des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Vertreter von Greenpeace sowie der mit der Organisation "vereins-, privat- oder gesellschaftsrechtlich verbundenen Beteiligungen" wie etwa der Agora Energiewende, des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE) oder des Bundesverbandes Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) berufen wurden.

Der Fall ehemaligen Greenpeace-Chefin Jennifer Morgan, die Anfang März 2022 als Staatssekretärin in Auswärtige Amt gewechselt war, habe Zweifel geweckt, ob die "Trennung zwischen Lobbyarbeit und Tätigkeit in der Bundesregierung jederzeit gewährleistet ist", schreibt die Union.

Vorbemerkung der Fragesteller
Bei den Themen Klima, Umwelt, Energie, Wirtschaft sowie Ernährung und Landwirtschaft wird die Bundesregierung von zahlreichen Interessenvertretern aus verschiedenen Lobbyorganisationen beraten. Wichtig dabei ist, dass mit möglichen Interessenkonflikten in einzelnen Situationen transparent und offen umgegangen wird. Der Fall der zur Staatssekretärin ernannten und ab 1. März 2022 als Sonderbeauftragte für internationale Klimapolitik im Auswärtigen Amt fungierenden bisherigen Greenpeace-Chefin J.M. lässt bei den Fragenstellern Zweifel aufkommen, ob die Trennung zwischen Lobbyarbeit und Tätigkeit in der Bundesregierung jederzeit gewährleitet ist.
(Deutscher Bundestag: ra

eingetragen: 27.09.22
Newsletterlauf: 28.11.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen