Effektivität des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes


Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
Das NetzDG sieht sich seit seinem Inkrafttreten Kritik ausgesetzt - Diese Kritik bezieht sich auch immer wieder auf die verschärften Löschungen oder Sperrungen, die von Anbietern sozialer Netzwerke aufgrund der Verpflichtungen aus dem NetzDG vorgenommen werden



Auskunft über Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sowie die Effektivität des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26749) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26389). Die Fragesteller hatten auf anhaltende Kritik am NetzDG verwiesen, die sich auf das Verhalten der Anbieter sozialer Netzwerke und deren Beschwerdemanagement beziehe. In ihrer Antwort erklärt die Bundesregierung, welche Anbieter sozialer Netzwerke den Pflichten des NetzDG unterliegen und gibt an, welche Anbieter Transparenzberichte vorgelegt haben, wie viele Beschwerden den Berichten zufolge eingereicht wurden und wie die Anbieter damit umgegangen sind.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die veröffentlichten Transparenzberichte keine Angaben zu den eingelegten Widersprüchen von Nutzern, zur Rückgängigmachung von Löschungen oder Sperrungen einzelner Inhalte oder zur Einstufung einzelner Meldungen als missbräuchlich enthalten. Das Bundesamt für Justiz verfüge insofern auch über keine weitergehenden Erkenntnisse.

Wie die Bundesregierung schreibt, ist in dem Gesetzesentwurf zur Änderung des NetzDG vorgesehen, dass die Anbieter Gegenvorstellungsverfahren anbieten müssen und die Transparenzpflicht auf die Anzahl der beantragten Gegenvorstellungsverfahren erweitert wird. Dabei sollen die Anbieter getrennte Angaben machen zu Gegenvorstellungsverfahren durch Nutzer, deren Inhalt gelöscht oder gesperrt wurde, und zu Gegenvorstellungsverfahren auf Antrag derjenigen, die den Inhalt gemeldet haben. Zudem sollen die Anbieter zukünftig auch angeben, ob im Hinblick auf die Gegenvorstellung der ursprünglichen Entscheidung abgeholfen wurde. Die entsprechenden Vorschläge zur Änderung des NetzDG befänden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.03.21
Newsletterlauf: 04.05.21



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

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    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

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    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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