Rahmenbedingungen für Glücksspielmärkte


Der Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag wurde ohne die von der Europäischen Kommission geforderten Änderungen zur Vereinbarkeit mit Europäischem Recht an die Landesparlamente zur Ratifizierung weitergeleitet
Die aktuelle Entwicklung in den USA – nach dem Verbot von Onlinespielen – zeigt, dass ein prohibitives Vorgehen des Staates die Kunden keineswegs vom Spielen abhält


(28.08.07) - Wie groß die Glücksspielmärkte in Deutschland sind, und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Kategorien vorzufinden sind, fragt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (16/6489). Angesprochen werden in diesem Zusammenhang Sport- und Pferdewetten, Automatenbetriebe, Lotterien und Poker. Auch über die Kundenstruktur, also das Alter, den sozialen Hintergrund und das durchschnittliche Einkommen der Spieler, will sich die Fraktion informieren.

Vorbemerkungen der FDP zum Glücksspielmarkt in der Bundesrepublik Deutschland
Der Entwurf eines Staatsvertrages zum Glücksspielwesen wurde – trotz vielseitiger Kritik, u. a. von der Europäischen Kommission – von den 16 Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet. Die europa- und verfassungsrechtlichen Bedenken sowie die Vorgaben aus der europäischen Rechtsprechung (die Urteile Gambelli und Placanica des Europäischen Gerichtshofs) wurden nicht beachtet.

Der Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag wurde ohne die von der Europäischen Kommission geforderten Änderungen zur Vereinbarkeit mit Europäischem Recht an die Landesparlamente zur Ratifizierung weitergeleitet.

Zweifelhaft ist, ob das angestrebte Monopol verfassungs- und europarechtlich Bestand haben wird und ob es die Zielsetzung des Spielerschutzes überhaupt erfüllt. Besonders durch das Internetverbot werden europäische Anbieter vom Markt verdrängt werden, während die Nutzer auf illegale Anbieter in so genannten Off-Shore-Ländern ausweichen werden. Dies hätte erhebliche Steuerausfälle zur Folge und würde die Gefahren aus Grau- und Schwarzmarkt deutlich vergrößern.

Die zur Verfügung stehenden Erkenntnisse zu Grau- und Schwarzmärkten sind in Europa und Deutschland sowie im Onlinebereich noch unzureichend. Einer Studie von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Friedrich Schneider, Wirtschaftswissenschaftler der Universität Linz, zu den Folgen eines staatlichen Monopols für Sportwetten hat ergeben, dass das geplante Verbot privater Sportwetten zu einer Verlagerung des Wettgeschehens in den Bereich des Schwarzmarktes führen wird.

Für Sportwetten gibt es in Deutschland einen Markt, der seit Jahren von stationären Anbietern und Internetangeboten bedient wird. Die aktuelle Entwicklung in den USA – nach dem Verbot von Onlinespielen – zeigt, dass ein prohibitives Vorgehen des Staates die Kunden keineswegs vom Spielen abhält. Es beschleunigt nur die Abwanderung zu illegalen, nicht mehr kontrollierbaren Online-Angeboten in Übersee. Diese Effekte werden auch bei einem Onlineverbot für den deutschen Sportwettenmarkt und den Lotterievertrieb zu erwarten sein.

Durch dieses Vorgehen verliert der Staat jede Möglichkeit, den Glücksspielmarkt zu regulieren und zu kontrollieren. Zudem wird dadurch das wirtschaftliche Potenzial der Branche vernichtet, an deren Erfolg der Staat dann auch nicht mehr partizipieren wird. Die Finanzierung wichtiger Gemeinwohlbelange wie Kultur und Sport ist gefährdet. (FDP: Deutscher Bundestag: ra)



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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