Steuerliche Berücksichtigung der Vorsorge


Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung: Experten für steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen
Bund der Steuerzahler kritisierte, dass der Gesetzgeber wie so oft erst auf Druck der Gerichte tätig geworden sei


(27.04.09) - Die meisten Experten haben die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen für die Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeit scharf kritisiert. In einer Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, 16/12254) sahen einige Experten diesen Versuch der Bundesregierung sogar als verfassungswidrig an. Einhellig begrüßt wurde in der Anhörung dagegen die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vorgesehene stärkere steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass Bezieher höherer Einkommen erneut stärker entlastet würden als Menschen mit geringem Einkommen.

Der Deutsche Steuerberaterverband lobte die stärkere Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen. Dieser Teil sei verfassungskonform umgesetzt. Bei der Streichung der anderen Beiträge stelle sich jedoch die Frage, ob dies mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Freistellung des Existenzminimums zu vereinbaren sei. Die vorgesehene Günstigerprüfung, bei der das Finanzamt prüfen muss, ob die alte oder die neue Rechtslage bei der Absetzbarkeit dieser Sonderausgaben für den Steuerzahler günstiger ist, bezeichnete der Steuerberaterverband als "äußerst kompliziert".

Der Bund der Steuerzahler kritisierte, dass der Gesetzgeber wie so oft erst auf Druck der Gerichte tätig geworden sei. Die Organisation unterstützte die Forderung des Bundesrates, im Zusammenhang mit dem Gesetzesvorhaben auch den Sonderausgabenzug von privaten Steuerberatungskosten wieder zuzulassen. Weiter erklärte die Organisation, es wäre besser gewesen, die Beitragszahler bereits früher als geplant ab 2010 steuerlich zu entlasten. Das wäre ein wirksamer Beitrag für ein Konjunkturprogramm gewesen.

Die Deutsche Steuergewerkschaft bezeichnete die verbesserte Abzugsmöglichkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen als "teurere und kompliziertere Variante" Es wäre besser und billiger gewesen, den steuerlichen Grundfreibetrag zu erhöhen. Die Organisation befürchtet "größten Ärger in den Finanzämtern". Die Steuerzahler seien in diesem Bereich "unerbittlich". Die Steuergewerkschaft empfahl einen begrenzten Betrag zur Absetzbarkeit von Beiträgen an diese Versicherungen. Damit könne man sich auch die Günstigerprüfung sparen.

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine vertrat die Ansicht, rein fiskalische Gründe hätten zur Ausgrenzung der Beiträge zur Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Arbeitslosenversicherung geführt. Die Organisation sah dies als "verfassungsrechtlich höchst problematisch" an. Allerdings wiesen mehrere Sachverständige auf Fragen von Abgeordneten darauf hin, dass nach heutiger Rechtslage die Beiträge zu diesen Versicherungen zwar bei der Steuererklärung angegeben werden könnten, sich aber in vielen Fällen nicht auswirken würden, da mit den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen die Höchstgrenzen bereits überschritten seien. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen