Permanentes Ärgernis: Datenaustausch mit den USA


Grüne und FDP wollen Änderungen beim Datenaustausch mit den USA: Auf Übermittlung von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der Gefahrenabwehr ganz verzichten
Linke: Geplanter Datenaustausch mit Grundgesetz "kaum vereinbar": Übermittlung sensibler Daten bedeute "einen erheblichen Eingriff in den Datenschutz

(20.06.08) - Das Abkommen zwischen Deutschland und den USA über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität steht im Mittelpunkt zweier Anträge von FDP (16/9094) und Bündnis 90/Die Grünen (16/9360). Ein angeblich geplanter Vertrag zum besseren Datenaustausch zwischen Deutschland und den USA interessiert auch die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (16/9279).

Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, "unverzüglich" mit den USA Nachverhandlungen zum Sicherheitsabkommen aufzunehmen, mit dem Ziel, umfassende Datenschutzregelungen darin zu verankern. So müssten für Betroffene subjektive Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten festgelegt werden. Außerdem müssten Höchst- und Aussonderungsprüffristen vereinbart werden, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Die Liberalen fordern außerdem, den Innenausschuss des Bundestages "kontinuierlich" über den Stand der Nachverhandlungen zu unterrichten.

Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen muss der Bedarf für ein solches Abkommen nochmals geprüft werden. Zudem dürfe es nicht bilateral, sondern im Rahmen der EU geschlossen werden. Weiter verlangen die Grünen, den Umfang der ausgetauschten Daten zu begrenzen und auf die Übermittlung von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der Gefahrenabwehr ganz zu verzichten. Die Regelungen zum Datenschutz seien so festzuschreiben, dass der individuelle Rechtsschutz möglich und eine unabhängige Kontrolle gestattet ist.

Die Abgeordneten der Fraktion der Linken wollen wissen, wer das angeblich geplante Abkommen zum besseren Datenaustausch zwischen Deutschland und den USA initiiert hat, welche Daten ausgetauscht werden sollen, was Ziel des Vertrages sein und wie der Datenschutz gewährleistet werden soll. Nach Informationen der Linken gehören zu den Daten, die ausgetauscht werden sollen, DNA-Profile, Fingerabdrücke und personenbezogene Daten wie "Rasse oder ethnische Herkunft", politische Anschauung, religiöse Überzeugungen und Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Die Übermittlung solcher oder ähnlicher Daten bedeute "einen erheblichen Eingriff in den Datenschutz" und widerspreche dem "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Der geplante Datenaustausch sei in dieser Form deshalb "mit dem Grundgesetz kaum vereinbar", schreiben die Linken.
(Deutscher Bundestag: ra)

Lesen Sie zum Thema:
Weitergabe von Postdaten an die USA
US-Zugriff auf deutsche Datenbanken
USA werten deutsche Fluggastdaten intensiv aus


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen